Verfasst am 15.03.2024
EuGH, Urteil vom 7. März 2024 - C-604/22
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. März 2024 im Fall C-604/22 befasst sich mit der Versteigerung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke und stellt dabei klar, dass personenbezogene Daten, die durch zusätzliche Informationen einer natürlichen Person zugeordnet werden könnten, als Informationen über eine identifizierbare natürliche Person betrachtet werden sollten.
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Verfasst am 27.02.2024
Daten schützen und digitale Verantwortung rechtskonform umsetzen
RA Lukas Fässler leitet das 3-tägige Seminar "Neues Datenschutzrecht" an der Fachhochschule Nordwestschweiz, Basel
Mittwoch, 28. Februar 2024
Donnerstag, 29. Februar 2024
Donnerstag, 7. März 2024
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Verfasst am 22.02.2024
Règlement d'une succession en France ou en rapport avec le droit successoral françaisLes successions ayant un lien avec l'étranger constituent souvent une affaire complexe. Les personnes qui possèdent des biens immobiliers, des titres ou d'autres biens partimoniales, doit donc connaître les spécificités du droit français. Le droit des successions est un domaine dans lequel il est important de se familiariser. En qualité d'avocats spécialisés dans ce domaine.....
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Verfasst am 12.02.2024
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2024 - I-20 UKlaG 4/23
Der 20. Zivilsenat hat entschieden, dass Unternehmer gesetzlich verpflichtet sind, Bestellbuttons, also Schaltflächen, über die im elektronischen Rechtsverkehr ein Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen werden kann, mit eindeutigen Formulierungen wie „zahlungspflichtig bestellen“ zu kennzeichnen.
Der Bestellbutton „Abonnieren“ erfülle diese Anforderung nicht, da es auch kostenlose Abonnements gebe. Unerheblich sei, ob im Rahmen des Bestellvorgangs vor und während der Bestellung deutlich auf die Kostenpflichtigkeit des Abonnements hingewiesen werde. Entscheidend sei allein der Text auf dem Button.
Auch der Bestellbutton in den Apps „Weiter zur Bezahlung“ genüge den verbraucherschutzrechtlichen Anforderungen nicht; und zwar fehle hier ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit. Für den Verbraucher sei nicht klar erkennbar, dass er mit dem Betätigen dieses Buttons bereits einen Vertrag abschliesse und nicht lediglich auf eine weitere Seite zur Eingabe seiner Daten und zu einem verbindlichen Vertragsschluss weitergeleitet werde.
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