Verfasst am 03.02.2025
Die Klägerin macht geltend, dass sie als Nutzerin des Dienstes der Beklagten von einem Datenschutzvorfall betroffen sei. Sie wirft der Beklagten und ihrem Auftragsverarbeiter vor, keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen zu haben, was zu einem Datenleck geführt habe.
Verfasst am 03.02.2025
Das OLG Oldenburg vom 30. Dezember 2024 hat über den vollen Zugriff von Erben auf den Instagram-Account eines Verstorbenen entschieden.