Verfasst am 15.03.2024
EuGH, Urteil vom 7. März 2024 - C-604/22
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. März 2024 im Fall C-604/22 befasst sich mit der Versteigerung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke und stellt dabei klar, dass personenbezogene Daten, die durch zusätzliche Informationen einer natürlichen Person zugeordnet werden könnten, als Informationen über eine identifizierbare natürliche Person betrachtet werden sollten.
Abwicklung eines Erbfalles in Frankreich bzw. mit Bezug zum französischen Erbrecht
Erbfälle mit Auslandsbezug stellen häufig eine komplexe Angelegenheit dar. Wer in Frankreich Immobilien, Geld- und Wertpapiervermögen oder andere Vermögenswerte erbt, muss daher mit den Besonderheiten des französischen Erbrechts vertraut sein.....
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2024 - I-20 UKlaG 4/23
Der 20. Zivilsenat hat entschieden, dass Unternehmer gesetzlich verpflichtet sind, Bestellbuttons, also Schaltflächen, über die im elektronischen Rechtsverkehr ein Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen werden kann, mit eindeutigen Formulierungen wie „zahlungspflichtig bestellen“ zu kennzeichnen.
Der Bestellbutton „Abonnieren“ erfülle diese Anforderung nicht, da es auch kostenlose Abonnements gebe. Unerheblich sei, ob im Rahmen des Bestellvorgangs vor und während der Bestellung deutlich auf die Kostenpflichtigkeit des Abonnements hingewiesen werde. Entscheidend sei allein der Text auf dem Button.
Auch der Bestellbutton in den Apps „Weiter zur Bezahlung“ genüge den verbraucherschutzrechtlichen Anforderungen nicht; und zwarfehle hier ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit. Für den Verbraucher sei nicht klar erkennbar, dass er mit dem Betätigen dieses Buttons bereits einen Vertrag abschliesse und nicht lediglich auf eine weitere Seite zur Eingabe seiner Daten und zu einem verbindlichen Vertragsschluss weitergeleitet werde.
Das EU-Parlament hat am 13. März 2024 das weltweit erste Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz („KI“) verabschiedet. Mit der sog. KI-Verordnung („KI-VO“) wird nun der Einsatz von Künstlicher Intelligenz europaweit einheitlich geregelt. Sofern Schweizer Unternehmen im EU-Markt tätig sind, werden auch diese davon betroffen sein.