Das sind wir.


Wir sind die Spezial-Anwaltskanzlei für digitale Rechtsfragen mit den Schwerpunktgebieten Informatikrecht, IP-Recht (insbesondere Marken-, Lizenz- Urheber- und Patentrecht), Cyberkriminalität, Europäisches und Schweizerisches Datenschutzrecht, Datensicherheit sowie Submissionsrecht im Informatiktechnologiebereich. Ferner sind wir spezialisiert in den Bereichen E-Commerce-Recht Europa für Onlineshops und ICT-Security und Riskmanagement.


Zu unseren Spezialgebieten gehören ebenfalls das Erb- und Immobilienrecht für Schweizer mit Wohnsitz in Italien und Frankreich oder für Schweizer, die Immobilien in Frankreich oder Italien besitzen.  


Wir erbringen Notariatsdienstleistungen im Kanton Zug. Zudem arbeiten wir für alle Spezialfragen des französischen Immobilienrechtes mit einer deutsch und französisch sprechenden Notariatskanzlei in St. Louis zusammen. Diese Notariatskanzlei arbeitet in eigener Verantwortung nach den französischen Notariatsgesetzen mit Ihnen zusammen.


Was tun wir anders
Durch klare Spezialisierung erbringen wir qualitativ hochstehende Dienstleistungen ausschliesslich in unseren Schwerpunktbereichen mit persönlicher Betreuung und nachhaltigem Engagement.


Wir sind Praktiker in unseren Rechtsgebieten. Insbesondere im IT-Recht verfügen wir über 30 Jahre Erfahrungen in der konkreten Umsetzung von IT-Rechtsfragen. Dieses Wissen und diese Erfahrung hat sich insbesondere Rechtsanwalt Lukas Fässler als ehemaliger Informatikverantwortlicher der Gerichte des Kantons Luzern (1984-1991) und als Informatikchef des Kantons Luzern (1992-1997) angeeignet. Er ist noch immer der einzige Spezialanwalt für IT-Recht, der als Informatiker eines Kantons operative Arbeiten geleistet hat. 


Durch unser regionales, nationales und internationales Netzwerk erschliessen wir Ihnen kompetente und zeitgerechte Beratung von Rechtsspezialisten in allen Gebieten.
 
Wir sind ein wirtschaftsrechtlich und technologieorientiertes Rechtsanwaltsbüro mit national und international bestbekannten und engagierten Fachleuten.

Aktuell bei FSDZ

IRLAND: Busse von € 345 Mio. gegen TikTok - Verletzung der Informationspflicht und unzureichende TOMs betr. Kinder

18.09.2023 - Die Irischen Datenschutzbehörde hat am 1.9.2023 – nach Konsultation verschiedener weiter involvierten Datenschutzbehörden anderer Länder – und nach Einschaltung und Entscheid der EDSA nach Artikel 65 Abs. 1 lit. a DSGVO – gegenüber TikTok eine Busse von EUR 345 Mio verhängt. Es lagen folgende Verstösse gegen die DSGVO vor:


  • Inhalte waren auch für Kinder standardmässig auf “öffentlich” gesetzt 
  • Mit einer sog. “Familienverknüpfung” konnten Dritte – bspw. Eltern – ihr Konto mit jenem des Kindes verbinden. 
  • Das Risiko, dass Kinder unter 13 dennoch Zugang zur Plattform erhielten, war nie strukturiert eingeschätzt worden. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung lag zwar vor, aber dieses Risiko war ausser Acht gelassen worden.
  • TikTok hatte die Informationspflicht verletzt. Dass bei einer «öffentlichen Kontoeinstellung» Dritte, die nicht TikTok-Benutzer waren, Inhalte einsehen konnten, wurde nicht mitgeteilt. 

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