Das sind wir.


Wir sind die Spezial-Anwaltskanzlei für digitale Rechtsfragen mit den Schwerpunktgebieten Informatikrecht, IP-Recht (insbesondere Marken-, Lizenz- Urheber- und Patentrecht), Cyberkriminalität, Europäisches und Schweizerisches Datenschutzrecht, Datensicherheit sowie Submissionsrecht im Informatiktechnologiebereich. Ferner sind wir spezialisiert in den Bereichen E-Commerce-Recht Europa für Onlineshops und ICT-Security und Riskmanagement.


Zu unseren Spezialgebieten gehören ebenfalls das Erb- und Immobilienrecht für Schweizer mit Wohnsitz in Italien und Frankreich oder für Schweizer, die Immobilien in Frankreich oder Italien besitzen.  


Wir erbringen Notariatsdienstleistungen im Kanton Zug. Zudem arbeiten wir für alle Spezialfragen des französischen Immobilienrechtes mit einer deutsch und französisch sprechenden Notariatskanzlei in St. Louis zusammen. Diese Notariatskanzlei arbeitet in eigener Verantwortung nach den französischen Notariatsgesetzen mit Ihnen zusammen.


Was tun wir anders
Durch klare Spezialisierung erbringen wir qualitativ hochstehende Dienstleistungen ausschliesslich in unseren Schwerpunktbereichen mit persönlicher Betreuung und nachhaltigem Engagement.


Wir sind Praktiker in unseren Rechtsgebieten. Insbesondere im IT-Recht verfügen wir über 30 Jahre Erfahrungen in der konkreten Umsetzung von IT-Rechtsfragen. Dieses Wissen und diese Erfahrung hat sich insbesondere Rechtsanwalt Lukas Fässler als ehemaliger Informatikverantwortlicher der Gerichte des Kantons Luzern (1984-1991) und als Informatikchef des Kantons Luzern (1992-1997) angeeignet. Er ist noch immer der einzige Spezialanwalt für IT-Recht, der als Informatiker eines Kantons operative Arbeiten geleistet hat. 


Durch unser regionales, nationales und internationales Netzwerk erschliessen wir Ihnen kompetente und zeitgerechte Beratung von Rechtsspezialisten in allen Gebieten.
 
Wir sind ein wirtschaftsrechtlich und technologieorientiertes Rechtsanwaltsbüro mit national und international bestbekannten und engagierten Fachleuten.

Aktuell bei FSDZ

EuGH - Personalisierte Werbung

15.03.2024 - EuGH, Urteil vom 7. März 2024 - C-604/22


Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. März 2024 im Fall C-604/22 befasst sich mit der Versteigerung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke und stellt dabei klar, dass personenbezogene Daten, die durch zusätzliche Informationen einer natürlichen Person zugeordnet werden könnten, als Informationen über eine identifizierbare natürliche Person betrachtet werden sollten.  

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