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29.06.2026

Der Widerrufsbutton wird für den B2C Fernabsatz zur Pflicht

Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026: Neue Pflichten für Unternehmen im Online-Handel. Künftig müssen Verbraucher Verträge im Fernabsatz ebenso einfach widerrufen können, wie sie abgeschlossen wurden. Die neue gesetzliche Regelung verpflichtet Unternehmen zur Bereitstellung eines digitalen Widerrufsbuttons auf Webseiten, Apps und anderen Online-Plattformen. Erfahren Sie, wer betroffen ist und welche Anforderungen jetzt umgesetzt werden müssen.

Widerrufsbutton für B2C.pdf

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