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29.06.2026

Der Widerrufsbutton wird für den B2C Fernabsatz zur Pflicht

Ab dem 19. Juni 2026 tritt eine wichtige Neuerung im B2C-Fernabsatzrecht in Kraft: Unternehmen müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Widerrufsbutton bereitstellen, über den Verträge schnell, digital und ohne Hürden widerrufen werden können.

Widerrufsbutton für B2C.pdf

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