Ab dem 19. Juni 2026 tritt eine wichtige Neuerung im B2C-Fernabsatzrecht in Kraft: Unternehmen müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Widerrufsbutton bereitstellen, über den Verträge schnell, digital und ohne Hürden widerrufen werden können.
Ab dem 19. Juni 2026 tritt eine wichtige Neuerung im B2C-Fernabsatzrecht in Kraft: Unternehmen müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Widerrufsbutton bereitstellen, über den Verträge schnell, digital und ohne Hürden widerrufen werden können.