Das Submissionsrecht (öffentliches Beschaffungsrecht) regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Bund, Kantone und Gemeinden. Es ist insbesondere für IT-Unternehmen relevant, die öffentliche Aufträge anstreben.
Wir beraten Anbieter bei der Erstellung von Angeboten, der Überprüfung von Ausschreibungsunterlagen und der Anfechtung rechtswidriger Vergabeentscheide. Auch die Beratung öffentlicher Auftraggeber bei der gesetzeskonformen Durchführung von Ausschreibungen gehört zu unserem Leistungsportfolio.
Mit dem neuen Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) und den kantonalen Erlassen sind wir bestens vertraut und begleiten Sie durch den gesamten Submissionsprozess.