Am 1. September 2023 trat das vollständig revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) in Kraft und bringt erhebliche Neuerungen für alle Unternehmen, die Personendaten bearbeiten.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Neu gilt ein erweitertes Betroffenenrecht, das Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht stärkt. Unternehmen sind verpflichtet, ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten zu führen und bei besonders risikoreichen Bearbeitungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen.
Ausserdem gilt neu eine Meldepflicht bei Datenpannen gegenüber dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), sofern diese voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die betroffenen Personen führen.
Besonders zu beachten ist, dass das revDSG — ähnlich wie die DSGVO — ein Marktortprinzip kennt: Schweizer Unternehmen, die Daten von Personen im Ausland bearbeiten, müssen die jeweiligen ausländischen Datenschutzgesetze beachten.
Wir empfehlen allen betroffenen Unternehmen, ihre Datenschutzdokumentation zu überprüfen und anzupassen. Unser Team steht Ihnen dabei gerne zur Seite.
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