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04.09.2026

Neue EU-Cybersecurity-Pflichten – auch für Schweizer Unternehmen

Seit dem 11. September 2026 gelten die neuen Meldepflichten des EU Cyber Resilience Act (CRA). Hersteller müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle bei Produkten mit digitalen Elementen teilweise bereits innerhalb von 24 Stunden melden. Betroffen können auch Schweizer Unternehmen sein, die Hard- oder Software auf dem EU-Markt anbieten. Wir zeigen auf, welche Unternehmen handeln müssen und was jetzt bei Produkten, internen Prozessen und Verträgen zu beachten ist.

EU Cyber Resilience Act- Neue Meldepflichten-04-09-2026 .pdf

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