Die Gerichte haben bereits mehrfach entschieden, dass die Bezeichnung „Detox“ unzulässig ist. Das LG Koblenz entschied im Urteil vom 17.12.2019, 2 HK O 17/19, dass der Begriff „Detox“ gegen die HCVO verstösst und unzulässig ist.
21.11.2025 - Im Verfahren III 2025 33 hat sich das Verwaltungsgericht Schwyz mit Widersprüchen bei Ausschreibungen und Ausschreibungsunterlagen (Submissionsrecht) auseinandergesetzt und in diesem Zusammenhang in einer Beschwerde entschieden.