Die Gerichte haben bereits mehrfach entschieden, dass die Bezeichnung „Detox“ unzulässig ist. Das LG Koblenz entschied im Urteil vom 17.12.2019, 2 HK O 17/19, dass der Begriff „Detox“ gegen die HCVO verstösst und unzulässig ist.
11.02.2026 - Ein Schüler de 9.Klasse an einem Hamburger Gymnasium fertigte ein bewertetes "Reading Log" im Englischunterricht mit KI an .... die Lehrerin erkannte erhebliche Abweichungen im sprachlichen Niveau. Zu diesem Fall hat das VG Hamburg am 15.12.2025 ein wegweisendes Urteil gesprochen.