Die Gerichte haben bereits mehrfach entschieden, dass die Bezeichnung „Detox“ unzulässig ist. Das LG Koblenz entschied im Urteil vom 17.12.2019, 2 HK O 17/19, dass der Begriff „Detox“ gegen die HCVO verstösst und unzulässig ist.
Im Teilmodul „Internetrecht“ führt Sie Dozent Lukas Fässler in die rechtlichen Rahmenbedingungen des EU‑ und Schweizer Internetrechts ein. Behandelt werden insbesondere die daraus entstehenden Sorgfaltspflichten für Führungskräfte im Bereich Compliance sowie die wichtigsten rechtlichen Aspekte beim Einsatz von KI.