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LG Koblenz: Unzulässige Werbung mit

Verfasst am 05.08.2020
Die Gerichte haben bereits mehrfach entschieden, dass die Bezeichnung „Detox“ unzulässig ist. Das LG Koblenz entschied im Urteil vom 17.12.2019, 2 HK O 17/19, dass der Begriff „Detox“ gegen die HCVO verstösst und unzulässig ist.

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21.11.2025 - Im Verfahren III 2025 33 hat sich das Verwaltungsgericht Schwyz mit Widersprüchen bei Ausschreibungen und Ausschreibungsunterlagen (Submissionsrecht) auseinandergesetzt und in diesem Zusammenhang in einer Beschwerde entschieden.

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