Die Frage, ob und wie KI-generierte Inhalte urheberrechtlich geschützt werden können, beschäftigt Juristen weltweit. In der Schweiz ist die Rechtslage noch im Entwicklungsstadium.
Nach dem schweizerischen Urheberrechtsgesetz (URG) sind grundsätzlich nur Werke geschützt, die durch menschliche Schöpfung entstanden sind. Ein vollständig autonomes KI-System kann daher keinen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen — mangels menschlichem Schöpfer.
Anders verhält es sich bei sogenannten KI-assistierten Werken: Wenn ein Mensch die KI als Werkzeug einsetzt, kreative Entscheidungen trifft und dabei eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht wird, ist urheberrechtlicher Schutz denkbar.
Praktisch relevant ist auch die Frage, wem die Rechte an KI-trainierten Modellen zustehen und ob das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschütztem Material zulässig ist. Das Bundesamt für Justiz hat angekündigt, diese Fragen im Rahmen einer Revision des URG zu klären.
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