« Zurück zur Übersicht

Französische Grundstückgewinnsteuer - Jetzt handeln, um allenfalls zu viel bezahlte Steuern zurückzufordern

Verfasst am 02.12.2019
Es ist wichtig, auf die Möglichkeiten der (teilweisen) Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen („prélèvements sociaux“) hinzuweisen, die von Schweizern Eigentümern bzw. Verkäufern zu Unrecht einverlangt wurden. In den letzten Jahren waren erhebliche Unsicherheiten in Bezug auf die französische Grundstückgewinnsteuer (sog. „impôt sur la plusvalue“) ersichtlich.

Aktuell bei FSDZ

ONLINE-BANKING-PHISHING

24.07.2025 - Banken sind mitverantwortlich ... auch wenn der Kunde grob fahrlässig handelt. Ein interessanter und wichtiger Entscheid des Oberlandesgericht Dresden vom 5. Mai 2025.


Quelle: OLG Dresden  8 U 1482/24

›› zum kompletten Artikel