« Zurück zur Übersicht

ViaGogo: Keine Anwendung von EU-Recht (RL 2000/31 e-Commerce) auf Schweizer Online-Plattform

Verfasst am 03.08.2023
Die Fragen des vorlegenden Gerichtes (Consilio di Stato) beziehen sich auf die Auslegung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (RL 2000/31 – eCommerce-Richtlinie). Deren persönlicher Anwendungsbereicht ist im Ausgangsrechtsstreit nicht eröffnet (d.h. behandelt worden). Viagogo ist unstreitig in Genf ansässig, hat dort ihren Sitz und dort den Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten (Anm. RA Fässler: was für die meisten CH-Unternehmen ebenfalls zutreffen dürfte). Die Dienstleistungen, um die es geht, werden somit von einem Drittstaat aus durch eine Gesellschaft erbracht, die dem Recht dieses Drittstaats unterliegt.
EuGH-Urteil vom 27.4.2023 – C-70/22
Von: Rechtsanwalt Lukas Fässler (Zusammenfassung aus dem Urteil, Erw. 24-31)

Aktuell bei FSDZ

CAS - Digitalisierung und Digitale Führung in HRM

03.10.2024 - Welche digitale Verantwortung hat HRM im Bereich Datenschutz und Compliance? 

RA Lukas Fässler über Wissen und innovative Praxis in Gegenwart und Zukunft

Donnerstag, 3. Oktober 2024 von 9:00 bis 17:00
FHNW Olten

›› zum kompletten Artikel