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Verschmelzung & DSGVO

Verfasst am 02.11.2023
Österreichisches Bundesverwaltungsgerichts - Spruch vom 22. August 2023, W137 2251172-1

Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat am 22. August 2023 über eine Beschwerde einer Lehrerin entschieden, die sich darüber beschwerte, dass ihre personenbezogenen Daten in einer App verarbeitet wurden, ohne dass sie darüber informiert wurde. Die App wurde von einem Unternehmen betrieben, das ein anderes Unternehmen, das die App ursprünglich programmiert hatte, durch Verschmelzung übernommen hatte. 

Aktuell bei FSDZ

ONLINE-BANKING-PHISHING

24.07.2025 - Banken sind mitverantwortlich ... auch wenn der Kunde grob fahrlässig handelt. Ein interessanter und wichtiger Entscheid des Oberlandesgericht Dresden vom 5. Mai 2025.


Quelle: OLG Dresden  8 U 1482/24

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