Restguthaben auch ohne Rückgabe der SIM-Karte
Verfasst am 22.08.2019
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Klausel, wonach die Mobilfunkkunden bei Beendigung des Vertragsverhältnisses den Anspruch auf Erstattung des Restguthabens verlieren, wenn sie die SIM-Karte nicht an den Mobilfunkbetreiber zurückschicken, unwirksam ist. Diese Klausel, so das Gericht, würde Kunden unangemessen benachteiligen und sie davon abhalten, das ihnen zustehende Restguthaben einzufordern.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2019/12_O_264_18_Urteil_20190508.html
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2019/12_O_264_18_Urteil_20190508.html