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Online "abonnieren" ... endlich Klarheit!

Verfasst am 12.02.2024
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2024 - I-20 UKlaG 4/23

Der 20. Zivilsenat hat entschieden, dass Unternehmer gesetzlich verpflichtet sind, Bestellbuttons, also Schaltflächen, über die im elektronischen Rechtsverkehr ein Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen werden kann, mit eindeutigen Formulierungen wie „zahlungspflichtig bestellen“ zu kennzeichnen.

Der Bestellbutton „Abonnieren“ erfülle diese Anforderung nicht, da es auch kostenlose Abonnements gebe. Unerheblich sei, ob im Rahmen des Bestellvorgangs vor und während der Bestellung deutlich auf die Kostenpflichtigkeit des Abonnements hingewiesen werde.
Entscheidend sei allein der Text auf dem Button.

Auch der Bestellbutton in den Apps „Weiter zur Bezahlunggenüge den verbraucherschutzrechtlichen Anforderungen nicht; und zwar fehle hier ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit. Für den Verbraucher sei nicht klar erkennbar, dass er mit dem Betätigen dieses Buttons bereits einen Vertrag abschliesse und nicht lediglich auf eine weitere Seite zur Eingabe seiner Daten und zu einem verbindlichen Vertragsschluss weitergeleitet werde.
Pressetext:
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20240208_PM_Urteil_Meta_Bestellbuttons-bei-Facebook-und-Instagram/index.php

Aktuell bei FSDZ

Datenschutz in der Praxis: Umsetzung mit Fachwissen und (KI-)Tools

03.11.2025 - Seminar an der Fachhochschule Nordwestschweiz Basel

Dienstag, 3. November 2025
Mittwoch, 4. November 2025
Dienstag, 10. November 2025
jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr

Dozent: Lukas Fässler Rechtsanwalt & Informatikexperte

Die Einhaltung des Datenschutzrechts ist nicht nur eine regulatorische Anforderung, sondern ein zentraler Bestandteil des unternehmerischen Risikomanagements. Verwaltungsrat (VR) und Geschäftsleitung (GL) sind in der Pflicht, die Umsetzung sicherzustellen. Die Herausforderung liegt heute nicht mehr in der bloßen Kenntnis der Vorschriften, sondern in ihrer praktikablen Umsetzung im Unternehmensalltag.

Genau hier setzt unser Seminar der FHNW Basel an: Interaktive Diskussionen, praxisnahe Anleitungen und die direkte Anwendung von Datenschutzlösungen – mit RA Fässler als einen der erfahrenen Dozenten vor Ort für maximalen Austausch und direkten Mehrwert. Unternehmen müssen Datenschutzanforderungen effizient in ihre Prozesse integrieren. Bearbeitungsverzeichnisse, Datenschutz-Folgeabschätzungen (DSFA), Auftragsverarbeitungsverträge, organisatorische und technische Maßnahmen (TOM), Melde- und Benachrichtigungspflichten, Sicherstellung der Erfüllung der Betroffenenrechte oder neue Datenschutzbestimmungen für Webseiten – all diese Aspekte werfen in der Praxis komplexe Umsetzungsfragen auf.

Moderne Software- und darunter KI-gestützte Tools können Unternehmen hierbei unterstützen. Sie erleichtern Prozesse, ersetzen aber nicht die notwendigen Eigenleistungen und Fachkenntnisse. Der Kurs vermittelt somit direkten und verwertbaren Nutzen für jedes Unternehmen. Verschiedene notwendige Unterlagen werden daher unter (kritisch überprüfter) Zuhilfenahme von KI-Tools erstellt.

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