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OLG München: Blauer Plüschelefant

Verfasst am 26.08.2020
„Eine Influencerin, die auf ihren bei Instagram gezeigten Bildern von sich selbst Kleidungsstücke und andere Produkte tagt und Weiterleitungen auf die Instagram Auftritte der jeweiligen Hersteller einrichtet, handelt nicht allein zu privaten Zwecken, sondern auch als Unternehmerin im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG."

Aktuell bei FSDZ

Seminar "öffentliches Beschaffungswesen"

18.04.2024 -

Fachhochschule Nordwestschweiz Basel
Donnerstag, 18. April 2024, von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dozent: RA Lukas Fässler

Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem praktischen Bezug zur täglichen Arbeit von Personen, die im Bereich des öffentlichen Auftrags- und Beschaffungswesens tätig sind.

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