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OLG München: Blauer Plüschelefant

Verfasst am 26.08.2020
„Eine Influencerin, die auf ihren bei Instagram gezeigten Bildern von sich selbst Kleidungsstücke und andere Produkte tagt und Weiterleitungen auf die Instagram Auftritte der jeweiligen Hersteller einrichtet, handelt nicht allein zu privaten Zwecken, sondern auch als Unternehmerin im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG."

Aktuell bei FSDZ

INTERNET KRIMINALITÄT

12.07.2025 - Vortrag beim Ambassador Club Sihltal am 9. Juli 2025

Rechtsanwalt Lukas Fässler orientiert die Teilnehmer des Clubabends zu aktuellen Fragen von Internet-Kriminalität und Prävention.

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