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OLG München: Blauer Plüschelefant

Verfasst am 26.08.2020
„Eine Influencerin, die auf ihren bei Instagram gezeigten Bildern von sich selbst Kleidungsstücke und andere Produkte tagt und Weiterleitungen auf die Instagram Auftritte der jeweiligen Hersteller einrichtet, handelt nicht allein zu privaten Zwecken, sondern auch als Unternehmerin im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG."

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Seminar - ÖFFENTLICHES BESCHAFFUNGSRECHT

13.11.2025 - Fachhochschule Nordwestschweiz Basel

Donnerstag, 13. November 2025 - Teil 1
Donnerstag, 20. November 2025 - Teil 2
jeweils vom 13:00 bis 17:00 Uhr

Dozent: RA Lukas Fässler - FSDZ Rechtsanwälte & Notariat AG, Baar

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