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OLG München: Blauer Plüschelefant

Verfasst am 26.08.2020
„Eine Influencerin, die auf ihren bei Instagram gezeigten Bildern von sich selbst Kleidungsstücke und andere Produkte tagt und Weiterleitungen auf die Instagram Auftritte der jeweiligen Hersteller einrichtet, handelt nicht allein zu privaten Zwecken, sondern auch als Unternehmerin im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG."

Aktuell bei FSDZ

MBA Marketing & Business Development

08.01.2026 -

Universität Basel
Samstag, 10. Januar 2026 von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Dozent: Lukas Fässler, Rechtsanwalt & Informatikexperte

Im Teilmodul „Internetrecht“ führt Sie Dozent Lukas Fässler in die rechtlichen Rahmenbedingungen des EU‑ und Schweizer Internetrechts ein. Behandelt werden insbesondere die daraus entstehenden Sorgfaltspflichten für Führungskräfte im Bereich Compliance sowie die wichtigsten rechtlichen Aspekte beim Einsatz von KI.

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