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OLG Köln: UWG und Influencer

Verfasst am 24.02.2021
Das OLG Köln hat in seinem Entscheid vom 19. Februar 2021 (Az. 6 U 103/20) entschieden, dass eine Influencerin Postings auf Instagram als Werbung kennzeichnen muss, auch wenn sie für diese Beiträge keine Bezahlung erhalten hat. 

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24.07.2025 - Banken sind mitverantwortlich ... auch wenn der Kunde grob fahrlässig handelt. Ein interessanter und wichtiger Entscheid des Oberlandesgericht Dresden vom 5. Mai 2025.


Quelle: OLG Dresden  8 U 1482/24

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