« Zurück zur Übersicht

OLG Düsseldorf: Zur Reichweite von Unterlassungserklärung bei Zeichenbenutzung auf Webseiten Dritter

Verfasst am 19.01.2021
Die Unterlassungspflicht umfasst nicht die Beseitigung der Benutzung des Zeichens auf Webseiten Dritter, die die Webseite des Verletzers auf eigene Initiative ohne unmittelbaren oder mittelbaren Auftrag des Verletzers übernehmen, wenn jemand auf seiner Webseite ein Zeichen platziert hat, welches das Kennzeichen eines Dritten verletzt. 

Aktuell bei FSDZ

Seminar - ÖFFENTLICHES BESCHAFFUNGSRECHT

13.11.2025 - Fachhochschule Nordwestschweiz Basel

Donnerstag, 13. November 2025 - Teil 1
Donnerstag, 20. November 2025 - Teil 2
jeweils vom 13:00 bis 17:00 Uhr

Dozent: RA Lukas Fässler - FSDZ Rechtsanwälte & Notariat AG, Baar

›› zum kompletten Artikel