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OLG Düsseldorf: Zur Reichweite von Unterlassungserklärung bei Zeichenbenutzung auf Webseiten Dritter

Verfasst am 19.01.2021
Die Unterlassungspflicht umfasst nicht die Beseitigung der Benutzung des Zeichens auf Webseiten Dritter, die die Webseite des Verletzers auf eigene Initiative ohne unmittelbaren oder mittelbaren Auftrag des Verletzers übernehmen, wenn jemand auf seiner Webseite ein Zeichen platziert hat, welches das Kennzeichen eines Dritten verletzt. 

Aktuell bei FSDZ

INTERNET KRIMINALITÄT

12.07.2025 - Vortrag beim Ambassador Club Sihltal am 9. Juli 2025

Rechtsanwalt Lukas Fässler orientiert die Teilnehmer des Clubabends zu aktuellen Fragen von Internet-Kriminalität und Prävention.

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