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LG Amberg: Angabe der Energieeffizienzklasse und des Spektrums in der Werbung erforderlich

Verfasst am 26.08.2020
Das LG Amberg entschied im Urteil vom 10. Februar 2020 – 41 HK O 890/19, dass es sich bei der Energieeffizienzklasse und des Spektrums der auf dem Etikett ver- fügbaren Effizienzklassen (Vorschriften zur Energiekennzeichnung) um Markver- haltensregelungen handelt. Die Verstösse können abgemahnt werden.

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18.04.2024 -

Fachhochschule Nordwestschweiz Basel
Donnerstag, 18. April 2024, von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
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