Influencer Postings: Keine Kennzeichnungspflicht bei offensichtlicher Werbung
Verfasst am 05.07.2020
Die Influencer müssen Beiträge mit Produktdarstellungen und Herstellerhinweisen nicht ausdrücklich als Werbung kennzeichnen, wenn für Verbraucher offensicht- lich ist, dass es sich um Influencer-Werbung handelt. Dies hat das OLG Hamburg am 2. Juli 2020 entschieden.
21.11.2025 - Im Verfahren III 2025 33 hat sich das Verwaltungsgericht Schwyz mit Widersprüchen bei Ausschreibungen und Ausschreibungsunterlagen (Submissionsrecht) auseinandergesetzt und in diesem Zusammenhang in einer Beschwerde entschieden.