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Influencer Postings: Keine Kennzeichnungspflicht bei offensichtlicher Werbung

Verfasst am 05.07.2020
Die Influencer müssen Beiträge mit Produktdarstellungen und Herstellerhinweisen nicht ausdrücklich als Werbung kennzeichnen, wenn für Verbraucher offensicht- lich ist, dass es sich um Influencer-Werbung handelt. Dies hat das OLG Hamburg am 2. Juli 2020 entschieden.

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19.12.2025 - unseren geschätzten Mandanten und Geschäftspartnern frohe Festtage und einen guten Start ins Jahr 2026!

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Die Kanzlei bleibt über die Feiertage wie folgt geschlossen: Montag, 22. Dezember 2025 bis Freitag, 2. Januar 2026. 
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Lukas Fässler, Rechtsanwalt und Informatikexperte



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