« Zurück zur Übersicht

Google hat Kunden nicht richtig über Widerrufsrecht informiert

Verfasst am 20.08.2019
Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 21. Mai 2019 entschieden, dass der Google Konzern
in seinem Play Store die Kunden nicht richtig über den Verlust ihres Widerrufsrechtes
informiert hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Google dagegen Berufung beim
Oberlandesgericht Köln eingelegt hat. Die Klägerin ist in diesem Fall die
Verbraucherzentrale NRW.

Aktuell bei FSDZ

MBA Marketing & Business Development

08.01.2026 -

Universität Basel
Samstag, 10. Januar 2026 von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Dozent: Lukas Fässler, Rechtsanwalt & Informatikexperte

Im Teilmodul „Internetrecht“ führt Sie Dozent Lukas Fässler in die rechtlichen Rahmenbedingungen des EU‑ und Schweizer Internetrechts ein. Behandelt werden insbesondere die daraus entstehenden Sorgfaltspflichten für Führungskräfte im Bereich Compliance sowie die wichtigsten rechtlichen Aspekte beim Einsatz von KI.

›› zum kompletten Artikel