Google hat Kunden nicht richtig über Widerrufsrecht informiert
Verfasst am 20.08.2019
Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 21. Mai 2019 entschieden, dass der Google Konzern in seinem Play Store die Kunden nicht richtig über den Verlust ihres Widerrufsrechtes informiert hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Google dagegen Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt hat. Die Klägerin ist in diesem Fall die Verbraucherzentrale NRW.