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EuGH: Ausnahmen vom "one-stop-shop"

Verfasst am 12.07.2021
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kam in seinem Urteil C-645/10 vom 15. Juni 2021 zum Schluss, dass die nationalen Datenschutzbehörden unter Umständen auch dann tätig wer-den dürfen, wenn das verantwortliche Unternehmen seinen Hauptsitz im Ausland hat und somit auch unter der Federführung einer anderen Behörde steht.

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11.02.2026 - Ein Schüler de 9.Klasse an einem Hamburger Gymnasium fertigte ein bewertetes "Reading Log" im Englischunterricht mit KI an ....  die Lehrerin erkannte erhebliche Abweichungen im sprachlichen Niveau. Zu diesem Fall hat das VG Hamburg am 15.12.2025 ein wegweisendes Urteil gesprochen.


Urteil VG Hamburg AZ 2 E 8726/25

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