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EuGH: Ausnahmen vom "one-stop-shop"

Verfasst am 12.07.2021
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kam in seinem Urteil C-645/10 vom 15. Juni 2021 zum Schluss, dass die nationalen Datenschutzbehörden unter Umständen auch dann tätig wer-den dürfen, wenn das verantwortliche Unternehmen seinen Hauptsitz im Ausland hat und somit auch unter der Federführung einer anderen Behörde steht.

Aktuell bei FSDZ

INTERNET KRIMINALITÄT

12.07.2025 - Vortrag beim Ambassador Club Sihltal am 9. Juli 2025

Rechtsanwalt Lukas Fässler orientiert die Teilnehmer des Clubabends zu aktuellen Fragen von Internet-Kriminalität und Prävention.

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