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DSGVO und Anwendbarkeit im Fürstentum Liechtenstein

Verfasst am 21.03.2018
Das Fürstentum Liechtenstein ist nicht Mitglied der EU. Es stellt sich daher die Frage: Ist die ab 25. Mai 2018 gültige Datenschutz-Grundverordnung DSGVO für Schweizer Unternehmen anwendbar, wenn die Kunden im Fürstentum Liechtenstein ihre Niederlassung haben?
Lesen Sie nachstehend über die rechtliche Situation, wenn ein Schweizer Online-Shop Waren oder Dienstleistungen an Kunden in Liechtenstein anbietet.

Anwendbarkeit DSGVO im Fürstentum Liechtenstein: >>>

Aktuell bei FSDZ

IRLAND: Busse von € 345 Mio. gegen TikTok - Verletzung der Informationspflicht und unzureichende TOMs betr. Kinder

18.09.2023 - Die Irischen Datenschutzbehörde hat am 1.9.2023 – nach Konsultation verschiedener weiter involvierten Datenschutzbehörden anderer Länder – und nach Einschaltung und Entscheid der EDSA nach Artikel 65 Abs. 1 lit. a DSGVO – gegenüber TikTok eine Busse von EUR 345 Mio verhängt. Es lagen folgende Verstösse gegen die DSGVO vor:


  • Inhalte waren auch für Kinder standardmässig auf “öffentlich” gesetzt 
  • Mit einer sog. “Familienverknüpfung” konnten Dritte – bspw. Eltern – ihr Konto mit jenem des Kindes verbinden. 
  • Das Risiko, dass Kinder unter 13 dennoch Zugang zur Plattform erhielten, war nie strukturiert eingeschätzt worden. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung lag zwar vor, aber dieses Risiko war ausser Acht gelassen worden.
  • TikTok hatte die Informationspflicht verletzt. Dass bei einer «öffentlichen Kontoeinstellung» Dritte, die nicht TikTok-Benutzer waren, Inhalte einsehen konnten, wurde nicht mitgeteilt. 

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