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Digital Leadership Seminar - Fachhochschule Nordwestschweiz Basel - 5. Februar 2019

Verfasst am 04.02.2019
Die digitale Transformation führt auch zu neuen Herausforderungen, digitalen Verantwortungen und besonderen Sorgfaltspflichten für die Führungskräfte in Unternehmen und Verwaltungen.
Der erste Seminartag bietet einen den Einstieg, die Grundlagen und den juristischen Roundup für Führungskräfte, welche mitten in der digitalen Transformation stehen und sich fragen, welche gesetzlichen Anforderungen müssen erfüllt werden und welche juristischen Fallstricke warten auf mich. 

Rechtsanwalt Lukas Fässler, ein Praxisanwalt der ersten Stunde im IT-Fachbereich und seit über 30 Jahren als Spezialanwalt in allen Bereichen des IT-Rechts tätig, führt in einem ersten spannenden Teil durch diese Herausforderungen und berichtet insbesondere auch anhand von zahlreichen Praxisbeispielen, mit welchen Fragen sich die Führungskräfte rechtzeitig auseinandersetzen müssen, wollen sie die von ihnen verlangten Sorgfaltspflichten und Compliance-Anforderungen erfüllen.

Hier finden Sie die umfassende Präsentationsunterlage aus dem Seminar vom 5.2.2019 der FHNW Basel. 

Aktuell bei FSDZ

IRLAND: Busse von € 345 Mio. gegen TikTok - Verletzung der Informationspflicht und unzureichende TOMs betr. Kinder

18.09.2023 - Die Irischen Datenschutzbehörde hat am 1.9.2023 – nach Konsultation verschiedener weiter involvierten Datenschutzbehörden anderer Länder – und nach Einschaltung und Entscheid der EDSA nach Artikel 65 Abs. 1 lit. a DSGVO – gegenüber TikTok eine Busse von EUR 345 Mio verhängt. Es lagen folgende Verstösse gegen die DSGVO vor:


  • Inhalte waren auch für Kinder standardmässig auf “öffentlich” gesetzt 
  • Mit einer sog. “Familienverknüpfung” konnten Dritte – bspw. Eltern – ihr Konto mit jenem des Kindes verbinden. 
  • Das Risiko, dass Kinder unter 13 dennoch Zugang zur Plattform erhielten, war nie strukturiert eingeschätzt worden. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung lag zwar vor, aber dieses Risiko war ausser Acht gelassen worden.
  • TikTok hatte die Informationspflicht verletzt. Dass bei einer «öffentlichen Kontoeinstellung» Dritte, die nicht TikTok-Benutzer waren, Inhalte einsehen konnten, wurde nicht mitgeteilt. 

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