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DSGVO und das Recht auf Datenlöschung

Verfasst am 12.02.2018
Die DSGVO sieht das Recht auf Datenlöschung vor. Wie soll dies umgesetzt werden? Und: Ist Löschen das gleiche wie Vernichten?

Was müssen Sie beachten? Lesen Sie auch die Empfehlung der Datenschutzstelle Fürstentum Lichtenstein.

Mehr zum Recht auf Datenlöschung nach neuer DSGVO von Rechtsanwalt Lukas Fässler

Empfehlung zur Vernichtung von Personendaten – Datenschutzstelle Fürstentum Lichtenstein: >>>

Leitfaden zum sicheren Datenlöschen: >>>


Aktuell bei FSDZ

Seminar "öffentliches Beschaffungswesen"

18.04.2024 -

Fachhochschule Nordwestschweiz Basel
Donnerstag, 18. April 2024, von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dozent: RA Lukas Fässler

Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem praktischen Bezug zur täglichen Arbeit von Personen, die im Bereich des öffentlichen Auftrags- und Beschaffungswesens tätig sind.

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