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Datenschutzklausel von Laudamotion unzulässig

Verfasst am 01.03.2023
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren gegen die Fluglinie Laudamotion GmbH (Laudamotion) wegen diverser Klauseln in deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen angestrengt. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien beurteilte nun auch eine eingeklagte Datenschutzklausel für gesetzeswidrig. Dabei geht es um einen Passus, der die Verwendung von Personendaten unter anderem für die Abwicklung von Flugbuchungen regelt

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