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Datenschutz in der Praxis: Umsetzung mit Fachwissen und (KI-)Tools

Verfasst am 03.11.2025
Seminar an der Fachhochschule Nordwestschweiz Basel
Dienstag, 4. November 2025
Mittwoch, 5. November 2025
Mittwoch, 12. November 2025
jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr

Dozent: Lukas Fässler Rechtsanwalt & Informatikexperte

Die Einhaltung des Datenschutzrechts ist nicht nur eine regulatorische Anforderung, sondern ein zentraler Bestandteil des unternehmerischen Risikomanagements. Verwaltungsrat (VR) und Geschäftsleitung (GL) sind in der Pflicht, die Umsetzung sicherzustellen. Die Herausforderung liegt heute nicht mehr in der bloßen Kenntnis der Vorschriften, sondern in ihrer praktikablen Umsetzung im Unternehmensalltag.

Genau hier setzt unser Seminar der FHNW Basel an: Interaktive Diskussionen, praxisnahe Anleitungen und die direkte Anwendung von Datenschutzlösungen – mit RA Fässler als einen der erfahrenen Dozenten vor Ort für maximalen Austausch und direkten Mehrwert. Unternehmen müssen Datenschutzanforderungen effizient in ihre Prozesse integrieren. Bearbeitungsverzeichnisse, Datenschutz-Folgeabschätzungen (DSFA), Auftragsverarbeitungsverträge, organisatorische und technische Maßnahmen (TOM), Melde- und Benachrichtigungspflichten, Sicherstellung der Erfüllung der Betroffenenrechte oder neue Datenschutzbestimmungen für Webseiten – all diese Aspekte werfen in der Praxis komplexe Umsetzungsfragen auf.

Moderne Software- und darunter KI-gestützte Tools können Unternehmen hierbei unterstützen. Sie erleichtern Prozesse, ersetzen aber nicht die notwendigen Eigenleistungen und Fachkenntnisse. Der Kurs vermittelt somit direkten und verwertbaren Nutzen für jedes Unternehmen. Verschiedene notwendige Unterlagen werden daher unter (kritisch überprüfter) Zuhilfenahme von KI-Tools erstellt.

Aktuell bei FSDZ

Besteuerung von Vermietungserträgen von Ferienwohnungen und Gewinnbesteuerung bei späterem Verkauf

10.12.2025 - Am 19.11.2024 wurde das LE MEUR-Gesetz veröffentlicht, das seit 20.11.2024 in Kraft ist. Am 14.2.2025 wurde zusätzlich das französische Haushaltsgesetz 2025 (LOI DES FINANCES 2025) veröffentlicht, welches seit dem 16.2.2025 in Kraft ist. Das Zusammenspiel dieser beiden Gesetze hat grosse Auswirkungen auf die Besteuerung der Einkünfte aus der Vermietung von Ferienwohnungen wie auch auf die Besteuerung der Wertzuwächse, die beim Verkauf einer (zuvor vermieteten) Immobilie erzielt werden. 

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