« Zurück zur Übersicht

Corte Suprema Italien: Schutz von Shopdesign

Verfasst am 20.05.2020
Der oberste Gerichtshof Italiens hat entschieden (Urteil vom 6. Februar 2020 – 780/2020), dass die Anordnung der KIKO-Konzeptläden – insbesondere die Art und Weise, wie die verschiedenen Elemente, die zur Einrichtung solcher Läden verwendet werden, kombiniert, koordiniert und zusammengesetzt werden – nach Art. 2 Nr. 5 des italienischen Urheberrechtsgesetzes als architektonischer Plan schutzfähig ist.

Aktuell bei FSDZ

Varianten JA - Varianten NEIN

21.11.2025 - Im Verfahren III 2025 33 hat sich das Verwaltungsgericht Schwyz mit Widersprüchen bei Ausschreibungen und Ausschreibungsunterlagen (Submissionsrecht) auseinandergesetzt und in diesem Zusammenhang in einer Beschwerde entschieden.

›› zum kompletten Artikel