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BGH: Recht auf Vergessenwerden

Verfasst am 27.07.2020
Ein automatisches «Recht auf Vergessen» im Internet gegenüber Suchmaschinen-Betreibern wie Google gibt es nicht. Es ist immer von einer umfassenden Grundrechtsabwägung im Einzelfall abhängig, ob Links zu kritischen Artikeln aus der Trefferliste entfernt werden müssen.

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