BGH: Recht auf Vergessenwerden
Verfasst am 27.07.2020
Ein automatisches «Recht auf Vergessen» im Internet gegenüber Suchmaschinen-Betreibern wie Google gibt es nicht. Es ist immer von einer umfassenden Grundrechtsabwägung im Einzelfall abhängig, ob Links zu kritischen Artikeln aus der Trefferliste entfernt werden müssen.