Ein automatisches «Recht auf Vergessen» im Internet gegenüber Suchmaschinen-Betreibern wie Google gibt es nicht. Es ist immer von einer umfassenden Grundrechtsabwägung im Einzelfall abhängig, ob Links zu kritischen Artikeln aus der Trefferliste entfernt werden müssen.
24.07.2025 - Banken sind mitverantwortlich ... auch wenn der Kunde grob fahrlässig handelt. Ein interessanter und wichtiger Entscheid des Oberlandesgericht Dresden vom 5. Mai 2025.