Ein automatisches «Recht auf Vergessen» im Internet gegenüber Suchmaschinen-Betreibern wie Google gibt es nicht. Es ist immer von einer umfassenden Grundrechtsabwägung im Einzelfall abhängig, ob Links zu kritischen Artikeln aus der Trefferliste entfernt werden müssen.
21.11.2025 - Im Verfahren III 2025 33 hat sich das Verwaltungsgericht Schwyz mit Widersprüchen bei Ausschreibungen und Ausschreibungsunterlagen (Submissionsrecht) auseinandergesetzt und in diesem Zusammenhang in einer Beschwerde entschieden.