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Auf der Webseite des Anbieters darf der Kündigungsbutton nicht fehlen ....

Verfasst am 11.11.2024
Konkret ging es um die Werbung auf der Website eines Online-Vermittlers, bei der ein sogenannter Kündigungsbutton fehlte und die Beschriftung eines Bestätigungsbuttons irreführend war. Das Urteil des OLG Hamburg unterstreicht die Bedeutung von Transparenz und Klarheit in der Werbung, um den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten.

Aktuell bei FSDZ

MBA Marketing & Business Development

08.01.2026 -

Universität Basel
Samstag, 10. Januar 2026 von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Dozent: Lukas Fässler, Rechtsanwalt & Informatikexperte

Im Teilmodul „Internetrecht“ führt Sie Dozent Lukas Fässler in die rechtlichen Rahmenbedingungen des EU‑ und Schweizer Internetrechts ein. Behandelt werden insbesondere die daraus entstehenden Sorgfaltspflichten für Führungskräfte im Bereich Compliance sowie die wichtigsten rechtlichen Aspekte beim Einsatz von KI.

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