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Auf der Webseite des Anbieters darf der Kündigungsbutton nicht fehlen ....

Verfasst am 11.11.2024
Konkret ging es um die Werbung auf der Website eines Online-Vermittlers, bei der ein sogenannter Kündigungsbutton fehlte und die Beschriftung eines Bestätigungsbuttons irreführend war. Das Urteil des OLG Hamburg unterstreicht die Bedeutung von Transparenz und Klarheit in der Werbung, um den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten.

Aktuell bei FSDZ

Seminar - NEUES DATENSCHUTZRECHT (nCH-DSG & DSGVO)

05.05.2025 - Wie Daten richtig schützen und die digitale Verantwortung rechtskonform umsetzen


Dozent Lukas Fässler, Rechtsanwalt und IT-Experte (www.fsdz.ch) führt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer während des dreitägigen Seminars an der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) in Basel, anhand von Beispielen aus der Praxis durch diese komplexe und wichtige Thematik.

Dienstag, 6. Mai 2025
Mittwoch, 7. Mai 2025
Dienstag, 13. Mai 2025

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