« Zurück zur Übersicht

Auf der Webseite des Anbieters darf der Kündigungsbutton nicht fehlen ....

Verfasst am 11.11.2024
Konkret ging es um die Werbung auf der Website eines Online-Vermittlers, bei der ein sogenannter Kündigungsbutton fehlte und die Beschriftung eines Bestätigungsbuttons irreführend war. Das Urteil des OLG Hamburg unterstreicht die Bedeutung von Transparenz und Klarheit in der Werbung, um den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten.

Aktuell bei FSDZ

Seminar - ÖFFENTLICHES BESCHAFFUNGSRECHT

13.11.2025 - Fachhochschule Nordwestschweiz Basel

Donnerstag, 13. November 2025 - Teil 1
Donnerstag, 20. November 2025 - Teil 2
jeweils vom 13:00 bis 17:00 Uhr

Dozent: RA Lukas Fässler - FSDZ Rechtsanwälte & Notariat AG, Baar

›› zum kompletten Artikel