Apple unterliegt im Rechtsstreit mit Swatch
Verfasst am 05.04.2019
Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Swatch AG ihren Slogan «Tick different» verwenden darf und dieser somit nicht dem legendären Apple-Claim «Think different» zu stark ähnelt. Gestützt auf ihre nach ihren Angaben notorisch bekannte nicht-registrierte Marke «Think different» erhob die Apple Inc. vollumfänglich Widerspruch gegen die Eintragung der Marke «Tick different». Die Swatch AG hingegen bestritt sowohl den Bestand einer zum massgebenden Zeitpunkt aktiven nicht-registrierten Marke als auch deren notorische Bekanntheit in der Schweiz.
Das Bundesverwaltungsgericht kannte zwar an, dass die Marke «Think different» zu dieser Zeit auch in der Schweiz bekannt war. Auf die Jahre ab 2006 trifft das gemäss den Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts jedoch nicht mehr zu. Apple wollte unter anderem den Gebrauch mit Produktspezifikationsetiketten belegen, die seit 2009 an den Verpackungen von iMacs angebracht sind. Dieses Argument liess das Bundesverwaltungsgericht jedoch nicht gelten. Gegen das Urteil steht keine Beschwerde an das Bundesgericht offen und das Urteil erwuchs folglich in Rechtskraft.
Download-Link des Urteils vom 15.3.2019: https://jurispub.admin.ch/publiws/download?decisionId=c1de1649-1013-439b-995a-ea2c1a399787