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ViaGogo: Keine Anwendung von EU-Recht (RL 2000/31 e-Commerce) auf Schweizer Online-Plattform

Die Fragen des vorlegenden Gerichtes (Consilio di Stato) beziehen sich auf die Auslegung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (RL 2000/31 – eCommerce-Richtlinie). Deren persönlicher Anwendungsbereicht ist im Ausgangsrechtsstreit nicht eröffnet (d.h. behandelt worden). Viagogo ist unstreitig in Genf ansässig, hat dort ihren Sitz und dort den Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten (Anm. RA Fässler: was für die meisten CH-Unternehmen ebenfalls zutreffen dürfte). Die Dienstleistungen, um die es geht, werden somit von einem Drittstaat aus durch eine Gesellschaft erbracht, die dem Recht dieses Drittstaats unterliegt. 

EuGH-Urteil vom 27.4.2023 - C-70/22     
Von: Rechtsanwalt Lukas Fässler (Zusammenfassung aus dem Urteil, Erw. 24-31)

Entwurf des Datenschutzgesetzes - Die Anpassungen und Ergänzungen zum Entwurf des Bundesrats

Der Ständerat hat am 18. Dezember 2019 den Entwurf des DSG beraten. In weiten Teilen schloss er sich den Beschlüssen des Nationalrates an. In der Frühlingssession 2020 folgt dann die Differenzbereinigung. Das revidierte DSG wird voraussichtlich im Jahr 2021 in Kraft treten.

Eine Gegenüberstellung der Fassungen des Nationalrats und des Ständerats zum Entwurf des Bundesrats ist im Folgenden abgebildet.

Aktuell bei FSDZ

Ermittlung des steuerpflichtigen Kapitalgewinns bei Verkauf einer französischen Liegenschaft

09.01.2025 - Das französische Grundstücksteuer-System zusammengefasst erklärt ...


Verfasser: RA Lukas Fässler

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