Publikationen

ViaGogo: Keine Anwendung von EU-Recht (RL 2000/31 e-Commerce) auf Schweizer Online-Plattform

Die Fragen des vorlegenden Gerichtes (Consilio di Stato) beziehen sich auf die Auslegung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (RL 2000/31 – eCommerce-Richtlinie). Deren persönlicher Anwendungsbereicht ist im Ausgangsrechtsstreit nicht eröffnet (d.h. behandelt worden). Viagogo ist unstreitig in Genf ansässig, hat dort ihren Sitz und dort den Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten (Anm. RA Fässler: was für die meisten CH-Unternehmen ebenfalls zutreffen dürfte). Die Dienstleistungen, um die es geht, werden somit von einem Drittstaat aus durch eine Gesellschaft erbracht, die dem Recht dieses Drittstaats unterliegt. 

EuGH-Urteil vom 27.4.2023 - C-70/22     
Von: Rechtsanwalt Lukas Fässler (Zusammenfassung aus dem Urteil, Erw. 24-31)

Aktuell bei FSDZ

Seminar - ÖFFENTLICHES BESCHAFFUNGSRECHT

20.03.2025 - Fachhochschule Nordwestschweiz Basel

Dozent: RA Lukas Fässler

In diesem Seminars erläutert Rechtsanwalt Lukas Fässler anhand von Praxisfällen die Stolpersteine und Fallstricke im öffentlichen Beschaffungsrecht.

1. Teil des Seminars: Donnerstag, 20. März 2025
2. Teil des Seminars: Donnerstag, 27. März 2025

›› zum kompletten Artikel