Publikationen

Datenschutz in sozialen Netzwerken: So schützen Sie Ihre Privatsphäre

Soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram und X (ehemals Twitter) gehören zu den grössten Datensammlern im Internet. Alles, was Nutzer dort veröffentlichen, wird von den Plattformbetreibern systematisch gesammelt, analysiert und zu detaillierten Persönlichkeitsprofilen zusammengefügt. Die Werbung, die Nutzern angezeigt wird, ist deshalb oft erstaunlich gut auf ihre individuellen Interessen zugeschnitten. Dies ist jedoch kein Zufall, sondern stellt eine potenzielle Datenschutzlücke dar.

Mehr dazu in den Ausführungen von MLaw Argonita Ameti:

KI-GESETZ DER EU

Das EU-Parlament hat am 13. März 2024 das weltweit erste Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz („KI“) verabschiedet. Mit der sog. KI-Verordnung („KI-VO“) wird nun der Einsatz von Künstlicher Intelligenz europaweit einheitlich geregelt. Sofern Schweizer Unternehmen im EU-Markt tätig sind, werden auch diese davon betroffen sein.

Ist Ihr Unternehmen gesetzeskonform?

Mehr dazu in den Ausführungen von MLaw Argonita Ameti hier: >>>

EU DATA ACT

Nach dem Europäischen Parlament hat nun auch der Europäische Rat am 27.11.2023 den Data Act genehmigt. Die EU-Verordnung regelt unter anderem, wer im Europäischen Wirtschaftsraum erzeugte Personen- und Sachdaten nutzen darf und Zugriff darauf hat.

Was haben Unternehmen zu beachten?

Autor: MLaw Argonita Ameti

EU Data Act - Flyer - 19-12-2023

Dekret für Datenaustausch USA - EU unterzeichnet

Die US-Regierung hat am 7. Oktober 2022 die "Executive Order on Enhancing Safeguards for United States Signal Intelligence Activities" erlassen und somit den dringend benötigten neuen Rechtsrahmen zur Übermittlung von personenbezogenen Daten von Europäern in die USA festgelegt.

Mehr dazu in den Ausführungen von MLaw Argonita Ameti hier: >>>

Aktuell bei FSDZ

Besteuerung von Vermietungserträgen von Ferienwohnungen und Gewinnbesteuerung bei späterem Verkauf

10.12.2025 - Am 19.11.2024 wurde das LE MEUR-Gesetz veröffentlicht, das seit 20.11.2024 in Kraft ist. Am 14.2.2025 wurde zusätzlich das französische Haushaltsgesetz 2025 (LOI DES FINANCES 2025) veröffentlicht, welches seit dem 16.2.2025 in Kraft ist. Das Zusammenspiel dieser beiden Gesetze hat grosse Auswirkungen auf die Besteuerung der Einkünfte aus der Vermietung von Ferienwohnungen wie auch auf die Besteuerung der Wertzuwächse, die beim Verkauf einer (zuvor vermieteten) Immobilie erzielt werden. 

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