Publikationen

Testkäufe im Internet: Neues Urteil

Gemäss einem neuen Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs vom 28. September 2017 genügt es im B-2-B Handel, wenn der Online-Händler in seinem Shop reine Texthinweise vorsieht, dass die Ware nur an Gewerbetreibende verkauft werde. Er ist nicht verpflichtet, den Verkauf an Verbraucher durch technische Mittel auszuschliessen. Hintergründe dazu von Tanja A. Bart, Juristische Praktikantin

Verbot öffentlicher Fachwerbung im Internet

Im Rahmen der geplanten Änderung der Arzneimittelverordnung (AWV) verlangt Art. 3 Abs. 2 revAWV neu, dass für Fachwerbung im Internet ausdrücklich ein Passwort verlangt wird:

"Fachwerbung darf nicht im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden. Sie muss mit einer geeigneten technischen und passwortgeschützten Zugangsbeschränkung versehen sein und darf nur Personen nach Absatz 1 zur Verfügung gestellt werden."

Die neue Vorgabe der Verwaltung wurde in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. (BVGer, Urteil C-173/2007 com 24. April 2009)

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IRLAND: Busse von € 345 Mio. gegen TikTok - Verletzung der Informationspflicht und unzureichende TOMs betr. Kinder

18.09.2023 - Die Irischen Datenschutzbehörde hat am 1.9.2023 – nach Konsultation verschiedener weiter involvierten Datenschutzbehörden anderer Länder – und nach Einschaltung und Entscheid der EDSA nach Artikel 65 Abs. 1 lit. a DSGVO – gegenüber TikTok eine Busse von EUR 345 Mio verhängt. Es lagen folgende Verstösse gegen die DSGVO vor:


  • Inhalte waren auch für Kinder standardmässig auf “öffentlich” gesetzt 
  • Mit einer sog. “Familienverknüpfung” konnten Dritte – bspw. Eltern – ihr Konto mit jenem des Kindes verbinden. 
  • Das Risiko, dass Kinder unter 13 dennoch Zugang zur Plattform erhielten, war nie strukturiert eingeschätzt worden. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung lag zwar vor, aber dieses Risiko war ausser Acht gelassen worden.
  • TikTok hatte die Informationspflicht verletzt. Dass bei einer «öffentlichen Kontoeinstellung» Dritte, die nicht TikTok-Benutzer waren, Inhalte einsehen konnten, wurde nicht mitgeteilt. 

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