Publikationen

Behörden rügen Facebook-Tool

Gemäss dem Bayrischen Landesamt für Datenschutzaufsicht erfüllt das Facebook Werbe-Tool Custom Audience die datenschutzrechtlichen Vorschriften nicht.

Die Publikation mit den Hintergründen von Tanja A. Bart, Juristische Praktikantin

Bundesgericht kassiert zwei Urteile in Sachen Baubeschläge für Fenster und Fenstertüren

Das Bundesgericht hat zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Baubeschläge für Fenster und Fenstertüren mit dem Urteil vom 9. Oktober 2017 kassiert. Das Bundesverwaltungsgericht hatte zwei Sanktionsverfügungen der Wettbewerbskommission aufgehoben (vgl. RPW 2014/3, S.548 ff bzw. 610 ff.)

Die Ausführungen dazu von Tanja A. Bart, Juristische Praktikantin

Entlassung wegen privater Internetnutzung unzulässig

Gemäss dem aktuell ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) war die Entlassung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz nicht rechtens. Die Überwachung der elektronischen Kommunikation eines Angestellten stellt eine Verletzung der Privatsphäre dar.

Tanja A. Bart, juristische Mitarbeiterin zum Urteil

Urheberrechtsverletzungen: Auskunftspflicht Google und YouTube

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat YouTube und Google verpflichtet, die E-Mailadresse ihrer Nutzer im Fall einer Urheberrechtsverletzung bekanntzugeben. Weiter stellte es fest, dass über die Telefonnummer und die zugewiesene IP-Adresse keine Auskunft zu erteilen ist.

Mehr zur Auskunftspflicht von Google und YouTube in der Publikation von Tanja A. Bart, juristische Praktikantin

Aktuell bei FSDZ

IRLAND: Busse von € 345 Mio. gegen TikTok - Verletzung der Informationspflicht und unzureichende TOMs betr. Kinder

18.09.2023 - Die Irischen Datenschutzbehörde hat am 1.9.2023 – nach Konsultation verschiedener weiter involvierten Datenschutzbehörden anderer Länder – und nach Einschaltung und Entscheid der EDSA nach Artikel 65 Abs. 1 lit. a DSGVO – gegenüber TikTok eine Busse von EUR 345 Mio verhängt. Es lagen folgende Verstösse gegen die DSGVO vor:


  • Inhalte waren auch für Kinder standardmässig auf “öffentlich” gesetzt 
  • Mit einer sog. “Familienverknüpfung” konnten Dritte – bspw. Eltern – ihr Konto mit jenem des Kindes verbinden. 
  • Das Risiko, dass Kinder unter 13 dennoch Zugang zur Plattform erhielten, war nie strukturiert eingeschätzt worden. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung lag zwar vor, aber dieses Risiko war ausser Acht gelassen worden.
  • TikTok hatte die Informationspflicht verletzt. Dass bei einer «öffentlichen Kontoeinstellung» Dritte, die nicht TikTok-Benutzer waren, Inhalte einsehen konnten, wurde nicht mitgeteilt. 

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