Publikationen

Behörden rügen Facebook-Tool

Gemäss dem Bayrischen Landesamt für Datenschutzaufsicht erfüllt das Facebook Werbe-Tool Custom Audience die datenschutzrechtlichen Vorschriften nicht.

Die Publikation mit den Hintergründen von Tanja A. Bart, Juristische Praktikantin

Bundesgericht kassiert zwei Urteile in Sachen Baubeschläge für Fenster und Fenstertüren

Das Bundesgericht hat zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Baubeschläge für Fenster und Fenstertüren mit dem Urteil vom 9. Oktober 2017 kassiert. Das Bundesverwaltungsgericht hatte zwei Sanktionsverfügungen der Wettbewerbskommission aufgehoben (vgl. RPW 2014/3, S.548 ff bzw. 610 ff.)

Die Ausführungen dazu von Tanja A. Bart, Juristische Praktikantin

Entlassung wegen privater Internetnutzung unzulässig

Gemäss dem aktuell ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) war die Entlassung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz nicht rechtens. Die Überwachung der elektronischen Kommunikation eines Angestellten stellt eine Verletzung der Privatsphäre dar.

Tanja A. Bart, juristische Mitarbeiterin zum Urteil

Urheberrechtsverletzungen: Auskunftspflicht Google und YouTube

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat YouTube und Google verpflichtet, die E-Mailadresse ihrer Nutzer im Fall einer Urheberrechtsverletzung bekanntzugeben. Weiter stellte es fest, dass über die Telefonnummer und die zugewiesene IP-Adresse keine Auskunft zu erteilen ist.

Mehr zur Auskunftspflicht von Google und YouTube in der Publikation von Tanja A. Bart, juristische Praktikantin

Aktuell bei FSDZ

Datenschutz in der Praxis: Umsetzung mit Fachwissen und (KI-)Tools

03.11.2025 - Seminar an der Fachhochschule Nordwestschweiz Basel

Dienstag, 4. November 2025
Mittwoch, 5. November 2025
Mittwoch, 12. November 2025
jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr

Dozent: Lukas Fässler Rechtsanwalt & Informatikexperte

Die Einhaltung des Datenschutzrechts ist nicht nur eine regulatorische Anforderung, sondern ein zentraler Bestandteil des unternehmerischen Risikomanagements. Verwaltungsrat (VR) und Geschäftsleitung (GL) sind in der Pflicht, die Umsetzung sicherzustellen. Die Herausforderung liegt heute nicht mehr in der bloßen Kenntnis der Vorschriften, sondern in ihrer praktikablen Umsetzung im Unternehmensalltag.

Genau hier setzt unser Seminar der FHNW Basel an: Interaktive Diskussionen, praxisnahe Anleitungen und die direkte Anwendung von Datenschutzlösungen – mit RA Fässler als einen der erfahrenen Dozenten vor Ort für maximalen Austausch und direkten Mehrwert. Unternehmen müssen Datenschutzanforderungen effizient in ihre Prozesse integrieren. Bearbeitungsverzeichnisse, Datenschutz-Folgeabschätzungen (DSFA), Auftragsverarbeitungsverträge, organisatorische und technische Maßnahmen (TOM), Melde- und Benachrichtigungspflichten, Sicherstellung der Erfüllung der Betroffenenrechte oder neue Datenschutzbestimmungen für Webseiten – all diese Aspekte werfen in der Praxis komplexe Umsetzungsfragen auf.

Moderne Software- und darunter KI-gestützte Tools können Unternehmen hierbei unterstützen. Sie erleichtern Prozesse, ersetzen aber nicht die notwendigen Eigenleistungen und Fachkenntnisse. Der Kurs vermittelt somit direkten und verwertbaren Nutzen für jedes Unternehmen. Verschiedene notwendige Unterlagen werden daher unter (kritisch überprüfter) Zuhilfenahme von KI-Tools erstellt.

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