Publikationen

Digitales Erbe

Das BGH hat entschieden, dass Facebook mit der Übergabe eines USB Sticks mit den PDF-Dateien der Erblasserin seiner Pflicht der Auskunft nicht nachgekommen sei. Es muss vielmehr den Erben Zugang zum Benutzerkonto gewähren.

Autor: RA Lukas Fässler, BLaw Alessio Frongillo

Digitales Erbe

Aktienrechtliche Verantwortlichkeit; Löschung der Gesellschaft im Handelsregister; Auswirkungen auf die Abtretungsgläubiger nach Art. 260 SchKG

Gemäss Urteil 4A_19/2020 vom 19. August 2020 können Abtretungsgläubiger nach Art. 260 SchKG Ansprüche der Gesellschaft geltend machen, auch wenn die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht wurde. Das Bundesgericht hat nun festgehalten, anders als im Urteil 4A_384/2016, dass keine Wiedereintragung notwendig sei. Es stellt ausserdem fest, dass in einem Nachkonkurs nach Art. 269 SchKG die Wiedereintragung der gelöschten Gesellschaft ebenfalls nicht nötig sei.

Aktuell bei FSDZ

Grenzüberschreitende Erbfälle zwischen der Schweiz und Frankreich ...

05.12.2024 - Rechtliche Herausforderungen für Schweizer Immobilienbesitzer in Frankreich

›› zum kompletten Artikel