Publikationen

Digitales Erbe

Das BGH hat entschieden, dass Facebook mit der Übergabe eines USB Sticks mit den PDF-Dateien der Erblasserin seiner Pflicht der Auskunft nicht nachgekommen sei. Es muss vielmehr den Erben Zugang zum Benutzerkonto gewähren.

Autor: RA Lukas Fässler, BLaw Alessio Frongillo

Digitales Erbe

Aktienrechtliche Verantwortlichkeit; Löschung der Gesellschaft im Handelsregister; Auswirkungen auf die Abtretungsgläubiger nach Art. 260 SchKG

Gemäss Urteil 4A_19/2020 vom 19. August 2020 können Abtretungsgläubiger nach Art. 260 SchKG Ansprüche der Gesellschaft geltend machen, auch wenn die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht wurde. Das Bundesgericht hat nun festgehalten, anders als im Urteil 4A_384/2016, dass keine Wiedereintragung notwendig sei. Es stellt ausserdem fest, dass in einem Nachkonkurs nach Art. 269 SchKG die Wiedereintragung der gelöschten Gesellschaft ebenfalls nicht nötig sei.

Aktuell bei FSDZ

IRLAND: Busse von € 345 Mio. gegen TikTok - Verletzung der Informationspflicht und unzureichende TOMs betr. Kinder

18.09.2023 - Die Irischen Datenschutzbehörde hat am 1.9.2023 – nach Konsultation verschiedener weiter involvierten Datenschutzbehörden anderer Länder – und nach Einschaltung und Entscheid der EDSA nach Artikel 65 Abs. 1 lit. a DSGVO – gegenüber TikTok eine Busse von EUR 345 Mio verhängt. Es lagen folgende Verstösse gegen die DSGVO vor:


  • Inhalte waren auch für Kinder standardmässig auf “öffentlich” gesetzt 
  • Mit einer sog. “Familienverknüpfung” konnten Dritte – bspw. Eltern – ihr Konto mit jenem des Kindes verbinden. 
  • Das Risiko, dass Kinder unter 13 dennoch Zugang zur Plattform erhielten, war nie strukturiert eingeschätzt worden. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung lag zwar vor, aber dieses Risiko war ausser Acht gelassen worden.
  • TikTok hatte die Informationspflicht verletzt. Dass bei einer «öffentlichen Kontoeinstellung» Dritte, die nicht TikTok-Benutzer waren, Inhalte einsehen konnten, wurde nicht mitgeteilt. 

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