Publikationen

Firmenlogo in E-Mail-Signatur ist keine Werbung

Bei E-Mail- oder Newsletter-Werbung gilt es das Werberecht und das Spam-Verbot zu beachten. Allerdings kann nicht jede beliebige E-Mail als Werbung qualifiziert werden, so entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main.

Autor: Philipp A. Keller

abstract_signatur.pdf

Weiterleiten von geschäftlichen E-Mails als Kündigungsgrund

Aufgrund von Home-Office und BYOB stellen sich neue Fragen zum Schutz des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses. Welche Folgen die unerlaubte Weiterleitung von E-Mails auf die private E-Mail-Adresse haben kann, lesen Sie in der Zusammenfassung des Entscheids vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Autor: Philipp A. Keller

abstract_kuendigungsgrund.pdf

Verbot von Werbung mit Rauchern gilt auch online

Im Internet mit rauchenden Menschen zu werben, ist grundsätzlich verboten. Lesen Sie hier die Zusammenfassung des Entscheids des Bundesgerichtshof dazu.

Autor: Philipp A. Keller

abstract_werbungraucher_1.pdf

Generelles Verbot zur Zusammenarbeit mit Preisvergleichsmaschinen rechtswidrig

Betreiber von Online-Shop können von der Zusammenarbeit mit Preisvergleichsmaschinen wie Comparis oder Toppreise.ch profitieren. Der Entscheid des Bundesgerichtshof behandelt das Verbot der Anbindung solcher Preisvergleichsmaschinen an Webshops, welche Hersteller sich vertraglich ausbedingen. 


Autor: Philipp A. Keller

abstract_preisvergleich.pdf

Aktuell bei FSDZ

IRLAND: Busse von € 345 Mio. gegen TikTok - Verletzung der Informationspflicht und unzureichende TOMs betr. Kinder

18.09.2023 - Die Irischen Datenschutzbehörde hat am 1.9.2023 – nach Konsultation verschiedener weiter involvierten Datenschutzbehörden anderer Länder – und nach Einschaltung und Entscheid der EDSA nach Artikel 65 Abs. 1 lit. a DSGVO – gegenüber TikTok eine Busse von EUR 345 Mio verhängt. Es lagen folgende Verstösse gegen die DSGVO vor:


  • Inhalte waren auch für Kinder standardmässig auf “öffentlich” gesetzt 
  • Mit einer sog. “Familienverknüpfung” konnten Dritte – bspw. Eltern – ihr Konto mit jenem des Kindes verbinden. 
  • Das Risiko, dass Kinder unter 13 dennoch Zugang zur Plattform erhielten, war nie strukturiert eingeschätzt worden. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung lag zwar vor, aber dieses Risiko war ausser Acht gelassen worden.
  • TikTok hatte die Informationspflicht verletzt. Dass bei einer «öffentlichen Kontoeinstellung» Dritte, die nicht TikTok-Benutzer waren, Inhalte einsehen konnten, wurde nicht mitgeteilt. 

›› zum kompletten Artikel