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Entwurf des Datenschutzgesetzes - Die Anpassungen und Ergänzungen zum Entwurf des Bundesrats
Der Ständerat hat am 18. Dezember 2019 den Entwurf des DSG beraten. In weiten Teilen schloss er sich den Beschlüssen des Nationalrates an. In der Frühlingssession 2020 folgt dann die Differenzbereinigung. Das revidierte DSG wird voraussichtlich im Jahr 2021 in Kraft treten.
Eine Gegenüberstellung der Fassungen des Nationalrats und des Ständerats zum Entwurf des Bundesrats ist im Folgenden abgebildet.
Eine Gegenüberstellung der Fassungen des Nationalrats und des Ständerats zum Entwurf des Bundesrats ist im Folgenden abgebildet.
Autor: MLaw Milica Stefanovic
Gegenüberstellung der Fassungen des Bundesrats, des Nationalrats und des StänderatesWhatsApp Newsletter: Wie weiter nach dem 7. Dezember 2019
Seit einigen Jahren haben immer mehr Unternehmen über WhatsApp ihre Newsletter verbreitet. Dies ist ab dem 7. Dezember 2019 jedoch nicht mehr erlaubt. Welche Alternativen bieten sich an?
MLaw Milica Stefanovic dazu
Autor: MLaw Milica Stefanovic
publikation_whatsapp_newsletter_5-12-19.pdfAuskunftsrecht über Bestandsdaten
Das OLG Nürnberg hat mit Urteil 3 W 1470/19 vom 17.07.2019 entschieden, dass
der Anbieter der Landkarten- und Navigationsdienste gemäss § 14 Abs. 3 TMG im
Einzelfall Auskunft über bei ihm vorhandene Bestandsdaten erteilen darf, soweit
dies zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen der Verletzung absolut
geschützter Rechte aufgrund rechtswidriger Inhalte erforderlich ist. In dieser Publikation fassen wir die wichtigsten Erwägungen zusammen.
der Anbieter der Landkarten- und Navigationsdienste gemäss § 14 Abs. 3 TMG im
Einzelfall Auskunft über bei ihm vorhandene Bestandsdaten erteilen darf, soweit
dies zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen der Verletzung absolut
geschützter Rechte aufgrund rechtswidriger Inhalte erforderlich ist. In dieser Publikation fassen wir die wichtigsten Erwägungen zusammen.
Autor: MLaw Milica Stefanovic
publikation_auskunftsrecht_ueber_bestandsdaten.pdfSchadenersatzansprüche aus dem Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges bei Ebay
Das OLG München hat mit Endurteil 7 U 1630/18 vom 12.06.2019 entschieden, dass
die Angabe des Verkäufers auf Ebay, «das Auto fahre», keine allgemeine und
unverbindliche Anpreisung des Kaufgegenstandes darstelle. Bei der Würdigung
der Umstände kann ein Dritter in objektiver Hinsicht davon ausgehen, dass das
Fahrzeug zur Fortbewegung geeignet ist. In dieser Publikation fassen wir die wichtigsten Erwägungen zusammen.
die Angabe des Verkäufers auf Ebay, «das Auto fahre», keine allgemeine und
unverbindliche Anpreisung des Kaufgegenstandes darstelle. Bei der Würdigung
der Umstände kann ein Dritter in objektiver Hinsicht davon ausgehen, dass das
Fahrzeug zur Fortbewegung geeignet ist. In dieser Publikation fassen wir die wichtigsten Erwägungen zusammen.
Autor: MLaw Milica Stefanovic
publikation_schadenersatzansprueche.pdfFSDZ Rechtsanwälte & Notariat AG
Zugerstrasse 76b
6340 Baar
Telefon +41 41 727 60 80
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