Publikationen

Die neue Zahlungsdienstrichtlinie (PSD 2) - und wie sie unsere herkömmlichen Zahlungsmethoden verändern wird

Am 14. September 2019 hätte die neue Zahlungsdienstrichtlinie «Payment Service Directive 2» in Kraft treten sollen. Mit ihr sollen Zahlungs- und Bankingvorgänge grundlegend verändert werden. Nun gewährt die Bafin vorerst einen Aufschub. In dieser Publikation erfahren Sie die entsprechend wichtigsten Neuerungen.

Problemfelder der Einwilligungserklärung des Mandanten gegenüber der Anwaltskanzlei zur Datenverarbeitung

Die Datenschutzbehörde Österreich hat mit Beschluss vom 16.11.2018 bei einer Arztpraxis mehrfache Verstösse gegen diverse Pflichten nach der DSGVO im Zusammenhang mit deren Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung festgestellt. Die wichtigsten Erkenntnisse dieses Beschlusses lassen sich in Hinblick auf die Verarbeitung von gleichermassen sensiblen personenbezogenen Daten ohne Weiteres auf die praktische Umsetzung der Pflichten gemäss DSGVO für Anwältinnen und Anwälte übertragen.  

Problemfelder der Einwilligungserklärung des Patienten gegenüber der Arztpraxis zur Datenverarbeitung

Die Datenschutzbehörde Österreich hat mit Beschluss vom 16.11.2018 entschieden, dass eine Arztpraxis diverse Pflichten nach der DSGVO verletzt, indem sie unter anderem mit der von ihr verwendeten Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung keine gesetzeskonforme Einwilligung zur Verarbeitung von Patientendaten eingeholt hat und die jeweilige Einwilligung – wie etwa die Einwilligung in den unverschlüsselten Versand von Patientendaten – somit unwirksam ist.

Aktuell bei FSDZ

EuGH - Personalisierte Werbung

15.03.2024 - EuGH, Urteil vom 7. März 2024 - C-604/22


Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. März 2024 im Fall C-604/22 befasst sich mit der Versteigerung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke und stellt dabei klar, dass personenbezogene Daten, die durch zusätzliche Informationen einer natürlichen Person zugeordnet werden könnten, als Informationen über eine identifizierbare natürliche Person betrachtet werden sollten.  

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