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Norwegen verbietet Meta personalisierte Werbung auf Facebook und Instagram zu schalten

Im Juli 2023 hatte die norwegische Datenschutzbehörde "Detatilsynet" dem Mutterkonzern Meta im Eilverfahren ein vorübergehendes Verbot für verhaltensbasiertes Marketing auf den Plattformen Facebook und Instagram verhängt. Die norwegische Datenschutzbehörde hatte dem Mutterkonzern Meta untersagt, auf seinen Plattformen individuell angepasste Werbung zu schalten, ohne dass die Nutzer dem explizit zustimmen. Dem Mutterkonzern Meta fehlt damit eine Rechtsgrundlage für personalisierte Werbedaten.
Der Mutterkonzern Meta beantragte daraufhin beim Gericht die Aussetzung der Entscheidung und stellte einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung.
Seit dem 14.8.2023 muss der Mutterkonzern Meta täglich eine Million norwegische Kronen (rund 87.000 Euro) Strafe zahlen, weil das Unternehmen den Forderungen der norwegischen Datenschutzbehörde nicht nachgekommen ist und weiterhin personalisierte Werbung ohne gültige Einwilligung anzeigt.

Das Bezirksgericht Oslo hat sich nun in seinem Urteil vom 6.9.2023 vollständig zu Gunsten der der norwegischen Datenschutzbehörde gestellt.

Autor: MLaw Argonita Ameti, Juristische Mitarbeiterin

Hier finden Sie das Urteil des Bezirksgerichts Oslo.

Aktuell bei FSDZ

Datenschutz in der Praxis: Umsetzung mit Fachwissen und (KI-)Tools

03.11.2025 - Seminar an der Fachhochschule Nordwestschweiz Basel

Dienstag, 4. November 2025
Mittwoch, 5. November 2025
Mittwoch, 12. November 2025
jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr

Dozent: Lukas Fässler Rechtsanwalt & Informatikexperte

Die Einhaltung des Datenschutzrechts ist nicht nur eine regulatorische Anforderung, sondern ein zentraler Bestandteil des unternehmerischen Risikomanagements. Verwaltungsrat (VR) und Geschäftsleitung (GL) sind in der Pflicht, die Umsetzung sicherzustellen. Die Herausforderung liegt heute nicht mehr in der bloßen Kenntnis der Vorschriften, sondern in ihrer praktikablen Umsetzung im Unternehmensalltag.

Genau hier setzt unser Seminar der FHNW Basel an: Interaktive Diskussionen, praxisnahe Anleitungen und die direkte Anwendung von Datenschutzlösungen – mit RA Fässler als einen der erfahrenen Dozenten vor Ort für maximalen Austausch und direkten Mehrwert. Unternehmen müssen Datenschutzanforderungen effizient in ihre Prozesse integrieren. Bearbeitungsverzeichnisse, Datenschutz-Folgeabschätzungen (DSFA), Auftragsverarbeitungsverträge, organisatorische und technische Maßnahmen (TOM), Melde- und Benachrichtigungspflichten, Sicherstellung der Erfüllung der Betroffenenrechte oder neue Datenschutzbestimmungen für Webseiten – all diese Aspekte werfen in der Praxis komplexe Umsetzungsfragen auf.

Moderne Software- und darunter KI-gestützte Tools können Unternehmen hierbei unterstützen. Sie erleichtern Prozesse, ersetzen aber nicht die notwendigen Eigenleistungen und Fachkenntnisse. Der Kurs vermittelt somit direkten und verwertbaren Nutzen für jedes Unternehmen. Verschiedene notwendige Unterlagen werden daher unter (kritisch überprüfter) Zuhilfenahme von KI-Tools erstellt.

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