Publikationen

Kennzeichnungspflicht für nicht unmittelbar entgeltliche Werbung auf Instagram

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat am 19.5.2022 beschlossen, dass Influencer auch Beiträge als Werbung zu kennzeichnen haben, wenn diese kostenlos zur Verfügung gestellte E-Books anpreisen und mit sog. Tab-Tags zu den Drittunternehmen verlinkt. Für den Durchschnittsverbraucher ist es aufgrund der Vermischung von privaten und kommerziellen Darstellungen nicht erkennbar, ob es sich bei dem jeweiligen Beitrag um Werbung handelt. Dazu die Ausführungen von MLaw Argonita Ameti

Dekret für Datenaustausch USA - EU unterzeichnet

Die US-Regierung hat am 7. Oktober 2022 die "Executive Order on Enhancing Safeguards for United States Signal Intelligence Activities" erlassen und somit den dringend benötigten neuen Rechtsrahmen zur Übermittlung von personenbezogenen Daten von Europäern in die USA festgelegt.

Mehr dazu in den Ausführungen von MLaw Argonita Ameti hier: >>>

Dekret für Datenaustausch USA - Europa unterzeichnet

Die US-Regierung hat am 7. Oktober 2022 die "Executive Order on Enhancing Safeguards of United States Signal Intelligence Activities" erlassen und somit den dringend benötigten neuen Rechtsrahmen zur Übermittlung von personenbezogenen Daten von Europäern in die USA festgelegt. 

Dazu die Ausführungen von MLAw Argonita Ameti

Autor: MLaw Argonita Ameti

Neue Haftungsvorschriften für künstliche Intelligenz

Um die europäischen Haftungsvorschriften an das digitale Zeitalter anzupassen, hat die EU-Kommission am 28. September 2022 zwei neue Gesetzesvorschläge vorgelegt. Dadurch sollen die Haftungsvorschriften für fehlerhafte Produkte modernisiert und Haftungsregeln für Schäden, die durch künstliche Intelligenz (KI) verursacht werden, in der EU erstmals harmonisiert werden. Die Ausführungen dazu von MLaw Argonita Ameti

Autor: MLaw Argonita Ameti

Aktuell bei FSDZ

IRLAND: Busse von € 345 Mio. gegen TikTok - Verletzung der Informationspflicht und unzureichende TOMs betr. Kinder

18.09.2023 - Die Irischen Datenschutzbehörde hat am 1.9.2023 – nach Konsultation verschiedener weiter involvierten Datenschutzbehörden anderer Länder – und nach Einschaltung und Entscheid der EDSA nach Artikel 65 Abs. 1 lit. a DSGVO – gegenüber TikTok eine Busse von EUR 345 Mio verhängt. Es lagen folgende Verstösse gegen die DSGVO vor:


  • Inhalte waren auch für Kinder standardmässig auf “öffentlich” gesetzt 
  • Mit einer sog. “Familienverknüpfung” konnten Dritte – bspw. Eltern – ihr Konto mit jenem des Kindes verbinden. 
  • Das Risiko, dass Kinder unter 13 dennoch Zugang zur Plattform erhielten, war nie strukturiert eingeschätzt worden. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung lag zwar vor, aber dieses Risiko war ausser Acht gelassen worden.
  • TikTok hatte die Informationspflicht verletzt. Dass bei einer «öffentlichen Kontoeinstellung» Dritte, die nicht TikTok-Benutzer waren, Inhalte einsehen konnten, wurde nicht mitgeteilt. 

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