Publikationen

Wetten auf Zweitlotterien sind unzulässig

Bei "Zweitlotterien" wird gegen Entgelt auf den Ausgang von Ziehungen der Lotterien staatlicher Lottoanbieter getippt. Es handelt sich dabei um eine Wette und nicht um Lotterie. Ist dies zulässig?
Zum Entscheid des Oberlandesgerichts Koblenz die Ausführungen von Milica Stefanovic, MLaw

Darf ein Betriebsvorsitzender Datenschutzbeauftragter sein

DAs Amt des Betriebsvorsitzenden ist kein Hindernis, gleichzeitig Datenschutzbeauftragter eines Unternehmens zu sein. Dies hat das Landesarbeitsgericht Sachsen entschieden.
Zum Urteil Milica Stefanovic, MLaw

Autor: Milica Stefanovic, MLaw

publikation_lag_sachsen_26-09.2019.pdf

Wetten auf offizielle Lotterien sind unzulässig

Bei sogenannten "Zweitlotterien" wird gegen Entgelt auf den Ausgang von Ziehungen der Lotterien staatlicher Lotterieanbieter getippt. 
Das Oberlandesgericht Koblenz musste entscheiden, ob diese Art von Zweitlotterie zulässig ist.
Milica Stefanovic, MLaw fasst das Urteil zusammen

Abmahnradar 2019: Die Hitparade

Wie können Abmahnungen gegenüber von Online-Shops vermieden werde? Welche rechtlichen Fehler werden bei Online-Shops am häufigsten abgemahnt?

Der Abmahnradar 2019 zusammengefasst von Milica Stefanovic, Male

Aktuell bei FSDZ

Datenschutz in der Praxis: Umsetzung mit Fachwissen und (KI-)Tools

03.11.2025 - Seminar an der Fachhochschule Nordwestschweiz Basel

Dienstag, 4. November 2025
Mittwoch, 5. November 2025
Mittwoch, 12. November 2025
jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr

Dozent: Lukas Fässler Rechtsanwalt & Informatikexperte

Die Einhaltung des Datenschutzrechts ist nicht nur eine regulatorische Anforderung, sondern ein zentraler Bestandteil des unternehmerischen Risikomanagements. Verwaltungsrat (VR) und Geschäftsleitung (GL) sind in der Pflicht, die Umsetzung sicherzustellen. Die Herausforderung liegt heute nicht mehr in der bloßen Kenntnis der Vorschriften, sondern in ihrer praktikablen Umsetzung im Unternehmensalltag.

Genau hier setzt unser Seminar der FHNW Basel an: Interaktive Diskussionen, praxisnahe Anleitungen und die direkte Anwendung von Datenschutzlösungen – mit RA Fässler als einen der erfahrenen Dozenten vor Ort für maximalen Austausch und direkten Mehrwert. Unternehmen müssen Datenschutzanforderungen effizient in ihre Prozesse integrieren. Bearbeitungsverzeichnisse, Datenschutz-Folgeabschätzungen (DSFA), Auftragsverarbeitungsverträge, organisatorische und technische Maßnahmen (TOM), Melde- und Benachrichtigungspflichten, Sicherstellung der Erfüllung der Betroffenenrechte oder neue Datenschutzbestimmungen für Webseiten – all diese Aspekte werfen in der Praxis komplexe Umsetzungsfragen auf.

Moderne Software- und darunter KI-gestützte Tools können Unternehmen hierbei unterstützen. Sie erleichtern Prozesse, ersetzen aber nicht die notwendigen Eigenleistungen und Fachkenntnisse. Der Kurs vermittelt somit direkten und verwertbaren Nutzen für jedes Unternehmen. Verschiedene notwendige Unterlagen werden daher unter (kritisch überprüfter) Zuhilfenahme von KI-Tools erstellt.

›› zum kompletten Artikel