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Anwendung der EU-Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO)


Ab 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) anzuwenden, ohne Wenn und Aber. Es bleiben noch wenige Monate, um die Lücken in der Umsetzung zu beseitigen. Die Publikation von Rechtsanwalt und Informatikexperte Lukas Fässler zeigt auf, wie Schweizerische Unternehmen davon betroffen sind.
Lesen Sie dazu auch die Publikation von Substitutin Tanja A. Bart zum Thema "Umsetzung der Prozesse der EU-Datenschutz-Grundverordnung" und beachten Sie den dazugehörigen Fragebogen.

Anwendung der EU-Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO)

Ab 25. Mai 2017 ist die EU-Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) anzuwenden, ohne Wenn und Aber. Es bleiben noch wenige Monate, um die Lücken in der Umsetzung zu beseitigen. Die Publikation von Rechtsanwalt und Informatikexperte Lukas Fässler zeigt auf, wie Schweizerische Unternehmen davon betroffen sind.
Lesen Sie dazu auch die Publikation von Substitutin Tanja A. Bart zum Thema "Umsetzung der Prozesse der EU-Datenschutz-Grundverordnung" und beachten Sie den dazugehörigen Fragebogen

Autor: Lukas Fässler, Tanja A. Bart

fragebogen-eu-ds-gvo_vom_29-6-2017.pdf

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