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Einladungs-Mails aus Facebook-Funktion

Einladungs-Mails, die via den Facebook-Dienst „Freunde finden“ an nicht Facebook – Mitglieder versendet werden, sind wettbewerbsrechtlich unzulässige belästigende Werbung. Dies hat der zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshofs Deutschland am 15. Januar 2016 entschieden. Ferner hat der Zivilsenat entschieden, dass der Nutzer über die Art und den Umfang der Nutzung - der von ihm via die Funktion „Freunde finden“ importierten Kontaktdaten - von Facebook irregeführt wurde. 

Medienmitteilung Bundesgerichtshof Karlsruhe vom 15.1.2016

Autor: Lukas Fässler, Bundesgerichtshof Karlsruhe

einladungs-mails_aus_facebook_sind_belaestigung.pdf

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EuGH - Personalisierte Werbung

15.03.2024 - EuGH, Urteil vom 7. März 2024 - C-604/22


Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. März 2024 im Fall C-604/22 befasst sich mit der Versteigerung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke und stellt dabei klar, dass personenbezogene Daten, die durch zusätzliche Informationen einer natürlichen Person zugeordnet werden könnten, als Informationen über eine identifizierbare natürliche Person betrachtet werden sollten.  

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