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Einladungs-Mails aus Facebook-Funktion

Einladungs-Mails, die via den Facebook-Dienst „Freunde finden“ an nicht Facebook – Mitglieder versendet werden, sind wettbewerbsrechtlich unzulässige belästigende Werbung. Dies hat der zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshofs Deutschland am 15. Januar 2016 entschieden. Ferner hat der Zivilsenat entschieden, dass der Nutzer über die Art und den Umfang der Nutzung - der von ihm via die Funktion „Freunde finden“ importierten Kontaktdaten - von Facebook irregeführt wurde. 

Medienmitteilung Bundesgerichtshof Karlsruhe vom 15.1.2016

Autor: Lukas Fässler, Bundesgerichtshof Karlsruhe

einladungs-mails_aus_facebook_sind_belaestigung.pdf

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IRLAND: Busse von € 345 Mio. gegen TikTok - Verletzung der Informationspflicht und unzureichende TOMs betr. Kinder

18.09.2023 - Die Irischen Datenschutzbehörde hat am 1.9.2023 – nach Konsultation verschiedener weiter involvierten Datenschutzbehörden anderer Länder – und nach Einschaltung und Entscheid der EDSA nach Artikel 65 Abs. 1 lit. a DSGVO – gegenüber TikTok eine Busse von EUR 345 Mio verhängt. Es lagen folgende Verstösse gegen die DSGVO vor:


  • Inhalte waren auch für Kinder standardmässig auf “öffentlich” gesetzt 
  • Mit einer sog. “Familienverknüpfung” konnten Dritte – bspw. Eltern – ihr Konto mit jenem des Kindes verbinden. 
  • Das Risiko, dass Kinder unter 13 dennoch Zugang zur Plattform erhielten, war nie strukturiert eingeschätzt worden. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung lag zwar vor, aber dieses Risiko war ausser Acht gelassen worden.
  • TikTok hatte die Informationspflicht verletzt. Dass bei einer «öffentlichen Kontoeinstellung» Dritte, die nicht TikTok-Benutzer waren, Inhalte einsehen konnten, wurde nicht mitgeteilt. 

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