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Einladungs-Mails aus Facebook-Funktion

Einladungs-Mails, die via den Facebook-Dienst „Freunde finden“ an nicht Facebook – Mitglieder versendet werden, sind wettbewerbsrechtlich unzulässige belästigende Werbung. Dies hat der zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshofs Deutschland am 15. Januar 2016 entschieden. Ferner hat der Zivilsenat entschieden, dass der Nutzer über die Art und den Umfang der Nutzung - der von ihm via die Funktion „Freunde finden“ importierten Kontaktdaten - von Facebook irregeführt wurde. 

Medienmitteilung Bundesgerichtshof Karlsruhe vom 15.1.2016

Autor: Lukas Fässler, Bundesgerichtshof Karlsruhe

einladungs-mails_aus_facebook_sind_belaestigung.pdf

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Verfasser: RA Lukas Fässler

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