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Markenhersteller und ihre Rechte auf Online-Marktplätzen

Amazon, eBay und Co: Online-Marktplätze sind zum Verkauf von Produkten sehr beliebt. Aber was passiert, wenn ein Marken-Hersteller mit dem Verkaufen seiner Produkte auf solchen Portalen nicht einverstanden ist und sein Image bedroht sieht?
Das Frankfurter Oberlandesgericht hat zu dieser Frage zwei interessante Urteile gefällt .

Autor: Internetworld.de, Lukas Fässler

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Aktuell bei FSDZ

Online-Apotheke verlangt bei Bestellung das Geburtsdatum

08.04.2024 -

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Niedersachsen) hat in seinem Urteil vom 23. Januar 2024 (Aktenzeichen: 14 LA 1/24) über einen Datenschutzverstoss einer Online-Apotheke entschieden. 

Die Apotheke verlangte im Bestellprozess die Angabe des Geburtsdatums der Kundinnen und Kunden, was als Verstoss gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gewertet wurde.

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