Publikationen

Tricksereien bei Immobilienverkäufen stoppen

Die Finanzminister der deutschen Bundesländer wollen dem Fiskus dazu verhelfen, dass er beim Verkauf von grossen Immobilien partizipieren kann. Um dies zu erreichen, müssen weitverbreitete Umgehungstaktiken im Bezug auf die Besteuerung der Verkäufe unterbunden werden. Der Beitrag von MLaw Céline Bitterlin

Autor: Céline Bitterlin

tricksereien_bei_immobilienverkauf.pdf

Shops vermehrt in der Cloud

Immer mehr Shops verlagern das E-Commerce-Backend von einem Managed Server in die Cloud. Dadurch können zum einen die Flexibilität und die Verfügbarkeit durch grosse Cloud-Dienstleister erhöht werden. Zum anderen können internationale Shops durch die Nähe der Infrastruktur bei den Verbrauchern ihre Ladezeit verbessern. 

Autor: Céline Bitterlin

shops_vermehrt_in_der_cloud.pdf

Persönlichkeitsschutz im Internet

In der Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung liegt keine konkludente Einwilligung für die Veröffentlichung von herausgeschnittenen Einzelbildern einer Person. 

Motion Amherd (14.3367): „Sexting bekämpfen“ vom Nationalrat angenommen

Die Motion Amherd (14.3367): „Sexting bekämpfen“ wurde vom Nationalrat am 15. Juni 2016 angenommen. Damit soll die Strafbarkeit ausgedehnt werden, indem das unbefugte Weiterverbreiten intimer Fotos und Filme bestraft wird, selbst wenn diese nicht pornografisch im Sinne von Art. 197 StGB sind. 

Autor: Céline Bitterlin

abstract_sexting_-24-6-2016-.pdf

Aktuell bei FSDZ

IRLAND: Busse von € 345 Mio. gegen TikTok - Verletzung der Informationspflicht und unzureichende TOMs betr. Kinder

18.09.2023 - Die Irischen Datenschutzbehörde hat am 1.9.2023 – nach Konsultation verschiedener weiter involvierten Datenschutzbehörden anderer Länder – und nach Einschaltung und Entscheid der EDSA nach Artikel 65 Abs. 1 lit. a DSGVO – gegenüber TikTok eine Busse von EUR 345 Mio verhängt. Es lagen folgende Verstösse gegen die DSGVO vor:


  • Inhalte waren auch für Kinder standardmässig auf “öffentlich” gesetzt 
  • Mit einer sog. “Familienverknüpfung” konnten Dritte – bspw. Eltern – ihr Konto mit jenem des Kindes verbinden. 
  • Das Risiko, dass Kinder unter 13 dennoch Zugang zur Plattform erhielten, war nie strukturiert eingeschätzt worden. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung lag zwar vor, aber dieses Risiko war ausser Acht gelassen worden.
  • TikTok hatte die Informationspflicht verletzt. Dass bei einer «öffentlichen Kontoeinstellung» Dritte, die nicht TikTok-Benutzer waren, Inhalte einsehen konnten, wurde nicht mitgeteilt. 

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