Publikationen

Diskriminierung nicht binärer Personen im Online-Shop

Das Obergericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Person des dritten Geschlechts diskriminiert wird, wenn diese im Online-Bestellprozess nur zwischen den zwei binären Geschlechtern ("Frau"/"Herr") auswählen kann. Ein Anspruch auf Entschädigung ergibt sich daraus jedoch nicht automatisch.
Dazu die Ausführungen von Argonita Ameti, MLaw 

Aktuell bei FSDZ

Verantwortliche/r Administration 40%

25.04.2023 - Suchen Sie eine neue Herausforderung? 

FSDZ Rechtsanwälte & Notariat AG sucht Verstärkung.

›› zum kompletten Artikel