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Diskriminierung nicht binärer Personen im Online-Shop

Das Obergericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Person des dritten Geschlechts diskriminiert wird, wenn diese im Online-Bestellprozess nur zwischen den zwei binären Geschlechtern ("Frau"/"Herr") auswählen kann. Ein Anspruch auf Entschädigung ergibt sich daraus jedoch nicht automatisch.
Dazu die Ausführungen von Argonita Ameti, MLaw 

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Verfasser: RA Lukas Fässler

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