Publikationen

Konsequente Verschlüsselung von E-Mails in Arztpraxen

E-Mails sind heutzutage im Geschäftsverkehr als Kommunikationsmittel kaum noch wegzudenken. Für das medizinische Umfeld gelten für den Versand von E-Mails verschärfte Sicherheitsanforderungen. Vertrauliche Patientendaten dürfen daher nur per E-Mail versendet werden, wenn Massnahmen zum Schutz vor unbefugter Kenntnisnahme ergriffen werden. Hier leistet die Verschlüsselung der E-Mail-Nachrichten einen wesentlichen Beitrag.
Dazu die Ausführungen von MLaw Argonita Ameti

Einsatz von Google Analytics nicht mehr DSGVO konform

Laut der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) verstösst der Einsatz von Google Analytics auf Webseiten infolge der Datenübermittlung an Google in den USA gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung DSGVO. (EU-DSGVO).
Dazu die Publikation von MLaw Argonita Ameti

Aktuell bei FSDZ

ChatGPT in der Schule ... geht das?

11.02.2026 - Ein Schüler de 9.Klasse an einem Hamburger Gymnasium fertigte ein bewertetes "Reading Log" im Englischunterricht mit KI an ....  die Lehrerin erkannte erhebliche Abweichungen im sprachlichen Niveau. Zu diesem Fall hat das VG Hamburg am 15.12.2025 ein wegweisendes Urteil gesprochen.


Urteil VG Hamburg AZ 2 E 8726/25

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