Publikationen

KI-GESETZ DER EU

Das EU-Parlament hat am 13. März 2024 das weltweit erste Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz („KI“) verabschiedet. Mit der sog. KI-Verordnung („KI-VO“) wird nun der Einsatz von Künstlicher Intelligenz europaweit einheitlich geregelt. Sofern Schweizer Unternehmen im EU-Markt tätig sind, werden auch diese davon betroffen sein.

Ist Ihr Unternehmen gesetzeskonform?

Mehr dazu in den Ausführungen von MLaw Argonita Ameti hier: >>>

EU DATA ACT

Nach dem Europäischen Parlament hat nun auch der Europäische Rat am 27.11.2023 den Data Act genehmigt. Die EU-Verordnung regelt unter anderem, wer im Europäischen Wirtschaftsraum erzeugte Personen- und Sachdaten nutzen darf und Zugriff darauf hat.

Was haben Unternehmen zu beachten?

Autor: MLaw Argonita Ameti

EU Data Act - Flyer - 19-12-2023

Norwegen verbietet Meta personalisierte Werbung auf Facebook und Instagram zu schalten

Im Juli 2023 hatte die norwegische Datenschutzbehörde "Detatilsynet" dem Mutterkonzern Meta im Eilverfahren ein vorübergehendes Verbot für verhaltensbasiertes Marketing auf den Plattformen Facebook und Instagram verhängt. Die norwegische Datenschutzbehörde hatte dem Mutterkonzern Meta untersagt, auf seinen Plattformen individuell angepasste Werbung zu schalten, ohne dass die Nutzer dem explizit zustimmen. Dem Mutterkonzern Meta fehlt damit eine Rechtsgrundlage für personalisierte Werbedaten.
Der Mutterkonzern Meta beantragte daraufhin beim Gericht die Aussetzung der Entscheidung und stellte einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung.
Seit dem 14.8.2023 muss der Mutterkonzern Meta täglich eine Million norwegische Kronen (rund 87.000 Euro) Strafe zahlen, weil das Unternehmen den Forderungen der norwegischen Datenschutzbehörde nicht nachgekommen ist und weiterhin personalisierte Werbung ohne gültige Einwilligung anzeigt.

Das Bezirksgericht Oslo hat sich nun in seinem Urteil vom 6.9.2023 vollständig zu Gunsten der der norwegischen Datenschutzbehörde gestellt.

Autor: MLaw Argonita Ameti, Juristische Mitarbeiterin

Hier finden Sie das Urteil des Bezirksgerichts Oslo.

ViaGogo: Keine Anwendung von EU-Recht (RL 2000/31 e-Commerce) auf Schweizer Online-Plattform

Die Fragen des vorlegenden Gerichtes (Consilio di Stato) beziehen sich auf die Auslegung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (RL 2000/31 – eCommerce-Richtlinie). Deren persönlicher Anwendungsbereicht ist im Ausgangsrechtsstreit nicht eröffnet (d.h. behandelt worden). Viagogo ist unstreitig in Genf ansässig, hat dort ihren Sitz und dort den Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten (Anm. RA Fässler: was für die meisten CH-Unternehmen ebenfalls zutreffen dürfte). Die Dienstleistungen, um die es geht, werden somit von einem Drittstaat aus durch eine Gesellschaft erbracht, die dem Recht dieses Drittstaats unterliegt. 

EuGH-Urteil vom 27.4.2023 - C-70/22     
Von: Rechtsanwalt Lukas Fässler (Zusammenfassung aus dem Urteil, Erw. 24-31)

Aktuell bei FSDZ

Seminar "öffentliches Beschaffungswesen"

18.04.2024 -

Fachhochschule Nordwestschweiz Basel
Donnerstag, 18. April 2024, von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dozent: RA Lukas Fässler

Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem praktischen Bezug zur täglichen Arbeit von Personen, die im Bereich des öffentlichen Auftrags- und Beschaffungswesens tätig sind.

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